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Nichtinvasive, vollautomatisierte Blutdruckmessgeräte für Kinder und Jugendliche bestehen aus einer Arm- oder Beinmanschette und einer kombinierten Aufblas- und Messeinheit. Sie arbeiten elektronisch, i. d. R nach dem oszillometrischen Prinzip, d. h. durch Auswertung der pulssynchronen Druckschwankungen in der Manschette. Sie kommen immer dann zum Einsatz, wenn herkömmliche Blutdruckmessgeräte nicht genutzt werden können. Die Manschette muss auf den Oberarm-/Beinumfang des Kindes abgestimmt sein, um Messfehler zu vermeiden. Folgende Manschettengrößen werden empfohlen: Ober-/Beinarmumfang Manschettengröße Frühgeborenes 5,0 cm – 9,0 cm 3 cm Neugeborenes 7,5 cm - 10 cm 4 cm Säugling bis 1 Jahr 10 cm – 12,5 cm 5 cm Kleinkind: 12,5 cm – 15 cm 7 cm Schulkind: 15 cm – 20 cm 9 cm Jugendlicher: 20 cm – 30 cm 12 cm I. d. R. wird die Manschette um den Oberarm oder um das Bein gelegt und der vollautomatische Messvorgang durch Knopfdruck gestartet. Das Gerät verfügt zum automatischen Aufpumpen der Manschette über eine integrierte Pumpe. Der systolische und der diastolische Blutdruckwert wird vom Gerät nach speziellen, auf die Physiologie des Kindes/Jugendlichen abgestimmten Kriterien (speziellen Algorithmen) bestimmt und angezeigt. Integrierte Messwertspeicher erleichtern die Auswertung der Blutdruckwerte. Auch die Manschetten sind auf die spezielle Kinderphysiologie abgestimmt. Die Auswahl der Manschetten richtet sich nach der Körpergröße, die Herstellervorgaben sind zu beachten.
Indikation:
Kinder und Jugendliche, die aufgrund einer chronischen Hypertonie (siehe Leitlinien der medizinischen Fachgesellschaften) der kontinuierlichen, i. d. R. mehrmals täglichen Blutdruckkontrolle bedürfen, z. B. bei - Hypertonie mit drohenden oder fortgeschrittenen/fortschreitenden Folgeschäden (z. B. des Herzens, der Gefäße oder der Nieren), welche den Versicherten erheblich gefährden und eine engmaschige Überwachung erforderlich machen. - Zustand nach Organtransplantation - Hypertonie, die medikamentös nur schwer behandelbar ist und bei welcher der Versicherte bzw. die Betreuungsperson nach ärztlicher Anweisung die Medikation selbst anpassen kann und/oder die dauerhaft einer engmaschigen Überwachung bedarf; eine ausführliche ärztliche Begründung ist erforderlich. Dies kann z. B. der Fall sein bei renalen oder endokrinen Störungen. Eine Schulung und Einweisung durch den Arzt in die Technik der Blutdruckmessung ist für den Versicherten bzw. seiner Betreuungsperson erforderlich. Oszillometrische Geräte sollten ggf. nicht bei Versicherten mit Herzrhythmusstörungen eingesetzt werden. Die Herstellerangaben sind zu beachten. Versorgungsbereich gemäß § 126 SGB V: 21 B
Änderungsdatum:
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Historie
15
50
100
200
500
1000
Art
Bezeichnung
Beschreibung
Indikation
Gültig bis
21.28.01.4
Blutdruckmessgeräte für Kinder
14.01.2018
Results 1 - 1 of 1.
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