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GKV-Spitzenverbandes
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Schieberollstühle mit Rückenlehnenverstellung, verstärkte Ausführung, bestehen aus einem faltbaren Rohrrahmen mit Schiebegriffen, einer durch mechanisches Gestänge oder über Gasdruckfeder winkelverstellbaren Rückenlehne und einer Sitzfläche, zwei größeren Rädern hinten, zwei kleinen Schwenkrädern vorn, abnehmbaren und austauschbaren Armlehnen und Fußstützen sowie einer gepolsterten Sitzeinheit. Schieberollstühle mit Rückenlehnenverstellung dieser Produktart weisen aufgrund ihrer Konstruktion eine sichere Belastbarkeit von mehr als 130 kg bis 160 kg auf. Diese Produkte sind für einen leihweisen Einsatz geeignet.
Indikation:
Erhebliche bis voll ausgeprägte Beeinträchtigung der Mobilität/des Gehens bei strukturellen und/oder funktionellen Schädigungen der unteren Extremitäten (u. a. Amputation, Verletzungsfolgen, muskuloskeletale/neuromuskuloskeletal bedingte Bewegungsstörungen) und - Unfähigkeit, einen Rollstuhl anzutreiben (z. B. bei eingeschränkter Kraft- und Greiffunktion oder fehlender Koordinationsfähigkeit der Arme/der Hände) und - Meist schmerzbedingten Beeinträchtigungen des Sitzens - Zur Sicherung der Mobilität im Innenbereich und flexibler Anpassung der Sitzposition durch eine Hilfs-/Pflegeperson - Bei einem Körpergewicht von mehr als 130 kg Je nach Beanspruchung des Rollstuhles kann bereits bei einem geringeren Körpergewicht oder aufgrund besonderer Körpermaße die Versorgung mit einem verstärkten Hilfsmittel angezeigt sein. Schieberollstühle sind für die Nutzung im Außenbereich nur eingeschränkt geeignet. Aufgrund der im Vergleich zu Greifreifenrollstühlen kleineren Hinterräder können Hindernisse wie Bordsteine nur erschwert überwunden werden. ____________________________________________________ Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 18A
Änderungsdatum:
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Historie
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100
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500
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Art
Bezeichnung
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Indikation
Gültig bis
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