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Zusätzlich zu den in der Produktbeschreibung der Produktart 16.99.03.2 „Dynamische Systeme Hilfsmittel mit Symbol- und/oder Schrifteingabe“ verfügen diese Hilfsmittel über eine im Gehäuse fest integrierte Augensteuerung als besondere Eingabemöglichkeit. Augensteuerungen ermöglichen die Ansteuerung von Computern und Kommunikationshilfsmitteln allein über die Auswertung der Augenbewegungen. Hierfür wird die Augenpartie des Gesichtes mit Kameras abgetastet, die Bewegung der Augen ausgewertet und auf die Steuerung des Mauszeigers auf dem Bildschirm umgesetzt. Diese Funktion allein ersetzt die Bewegung einer Maus mit der Hand, sodass Objekte (Bildelemente) auf dem Bildschirm angesteuert werden können. Für einen vollständigen Ersatz der Mausfunktionen ist in jedem Fall ein Mausklick erforderlich, für dessen Simulation verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung stehen: - Auf einem Bildschirmobjekt für eine bestimmte (individuell anpassbare) Zeit verweilen - Blinzeln mit den Augen - Betätigung eines externen Eingabeelementes (Taste) Die Auswertesoftware filtert schnelle kurze Blickänderungen aus, die über die Grenzen eines angesteuerten Objektes hinausgehen. Zur erleichterten Bedienbarkeit per Augensteuerung werden große Bildschirmobjekte angezeigt. Die Verwendung von Augensteuerungen stellt erhöhte Anforderungen an die Einrichtung der Arbeitsumgebung. Die Positionierung der Augen in einem begrenzten Arbeitsbereich vor dem Bildschirm setzt eine große Genauigkeit der Positionierung der Augensteuerung selbst, vor allem aber auch der Positionierung der Versicherten oder des Versicherten vor dem Gerät voraus. Die Hilfsmittel eignen sich für einen leihweisen Einsatz.
Indikation:
Einschränkungen der kognitiv-sprachlichen Funktionen, der Stimm- oder der Sprechfunktion bzw. eine Kombination aus diesen Die oben aufgeführten Einschränkungen, die zu einer unzureichenden oder fehlenden Lautsprachproduktion führen, kommen bei den unterschiedlichsten neurologischen, onkologischen und psychischen Erkrankungen vor (z. B. überwiegend motorische Aphasie, schwere Dysphonie und Aphonie, schwere Dysarthrie und Anarthrie, Amyotrophe Lateralsklerose, infantile Cerebralparese). Dynamische Systeme mit Augenansteuerung und mit Symbol- und/oder Schrifteingabe kommen in Betracht, wenn die Eingabe ins System über einen Touchscreen und Scanningverfahren nicht genutzt werden kann, eine sinnvolle Ansteuerung durch gezielte Augenbewegungen jedoch möglich ist. ____________________________________________________ Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 16A
Änderungsdatum:
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Historie
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Art
Bezeichnung
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Indikation
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