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Orthesenschuhe sind paarweise angebotene konfektionierte Schuhe. Als Spezialschuhe für den betroffenen Fuß weisen sie ein ausreichendes Volumen zur Aufnahme einer Orthese auf. Der nicht betroffene Fuß wird mit einem Neutralschuh versorgt, der in Form und Ausführung dem Schuh über der Beinorthese entspricht, der aber schlanker gearbeitet ist und über keine besondere Kappenform verfügt. Die Auftrittsfläche ist beim Orthesenschuh entsprechend vergrößert, der Schaft ist entsprechend stabil. Eine feste Fersenkappe bietet ausreichend Halt. Der Orthesenschuh ist ausreichend weit zu öffnen. Der Verschluss erlaubt eine gute Anpassung. Orthesenschuhe benötigen für die betroffene Seite auf Dauer funktionierende Kappen, damit der Fuß mit der Orthese Halt findet. Zusätzlichen Halt bietet der erhöhte Schaftrand. Orthesenschuhe werden in verschiedenen Weiten und Brandsohlenbreiten angeboten. Die verschiedenen Verschlussarten und angebotenen Weiten optimieren die Passform. Alle Orthesenschuhe sind mit einem widerstandsfähigen Futter ausgestattet. Die weite Schaftöffnung erleichtert den Einstieg. Der Heckeinstieg ermöglicht ein fast barrierefreies Anziehen der Schuhe. Der Schuh der Gegenseite muss ggf. eine orthesenbedingte Beinlängendifferenz ausgleichen (Schuhzurichtung). Orthesenschuhe sind nicht kombinierbar mit orthopädischen Zurichtungen am Konfektionsschuh, mit Ausnahme des Verkürzungsausgleichs im Absatz (31.03.04.1000) und des Verkürzungsausgleichs im Sohlenbereich (31.03.04.1001) bei Vorliegen der Indikation.
Indikation:
Beeinträchtigung der Mobilität (des Gehens) bei mäßigen bis schweren Schädigungen der Knochen, Fußgelenke, Muskeln, Bänder oder Sehnen des Fußes und einer Versorgung mit Beinorthesen bei Kindern/Jugendlichen - Wenn ständig eine Orthese mit Fußteil am Fuß getragen werden muss und eine Aufnahme der Orthese in herkömmlichen Konfektionsschuhen nicht möglich ist - Zur Ermöglichung und Erhaltung einer angemessenen Gehfunktion Schuhe über Beinorthesen sind nicht indiziert bei flexiblen oder dynamisch wirkenden Orthesen, weil dadurch die Wirkung der Orthesen aufgehoben werden kann. Nur in seltenen, speziell zu begründenden Einzelfällen sind auch im Erwachsenenalter Spezialschuhe über Beinorthesen erforderlich. ____________________________________________________ Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 31C
Änderungsdatum:
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Historie
15
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500
1000
Art
Bezeichnung
Beschreibung
Indikation
Gültig bis
31.03.03.7
Schuhe über Beinorthese
09.09.2018
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