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Ganzkörperwaschsysteme bestehen aus einer wasserdichten, flexiblen, faltbaren Duschwanne, ungefähr in der Größe 1 m x 2 m, die einen ca. 150 mm hohen Rand aufweist, einer Ablaufvorrichtung und einer Handbrause, die mittels eines Schlauches und entsprechendem Adapter/Schnellkupplung an vorhandene Wasserleitungen angeschlossen werden kann. Die selbsttragenden Seitenwände können je nach Modell auch aufblasbar sein. Je nach Produkt können Halterungen/Klettverschlüsse zur Fixierung des Ganzkörperwaschsystems am Pflegebett erforderlich sein. Der Ablauf des Wassers erfolgt über einen Schlauch in die Hausinstallation oder in einen Eimer. Das Ganzkörperwaschsystem ist so gestaltet, dass es in einem Pflegebett ausgebreitet werden kann, ohne dass die Versicherte oder der Versicherte das Bett verlassen muss. Zur Sicherheit der Versicherten oder des Versicherten sind ggf. Seitengitter am Pflegebett erforderlich, die hochgeklappt werden. Vor dem Einsatz von Ganzkörperwaschsystemen ist zu prüfen, ob die vom Hersteller des Bettes vorgegebene Nutzlast für das Pflegebett eine Anwendung des Ganzkörper-waschsystems erlaubt. Die Versicherte oder der Versicherte wird ähnlich wie beim Lakenwechsel gelagert und mittels einer Spezialfolie oder direkt auf dem Ganzkörperreinigungssystem gelagert, sodass sie oder er sich zum Abschluss der Lagerung in der Duschwanne befindet. Nach Einstellung der gewünschten Liegeposition mittels der Verstellmöglichkeit des Pflegebettes und unter Einsatz der aufblasbaren Nackenstütze ist eine Ganzkörperwäsche unter Verwendung von fließendem vorgewärmtem Wasser möglich. Überschüssiges Wasser fließt je nach Modell durch eine schlauchartige Leitung in einen bereitgestellten Auffangbehälter oder wird in die Hausinstallation abgepumpt. Nach Beendigung des Waschvorganges wird das Ganzkörperwaschsystem aus dem Pflegebett entfernt, gereinigt und desinfiziert. Diese Produkte sind vorrangig leihweise abzugeben.
Indikation:
Pflegebedürftigkeit nach §§ 14, 15 SGB XI. Ganzkörperwaschsysteme kommen zum Einsatz, wenn es der Versicherten oder dem Versicherten aufgrund eigener nicht ausreichender bzw. reduzierter Kraft oder bereits vorliegenden Erkrankungen ihres oder seines Bewegungsapparates unmöglich oder unzumutbar ist, die vorhandene Waschgelegenheit (ggf. auch unter Einsatz von Hilfsmitteln und unter dem Aspekt der Aktivierung) zu erreichen. ____________________________________________________ Versorgungsbereich gemäß § 78 Abs. 1 Satz 3 SGB XI in Verbindung mit § 126 SGB V: 19B
Änderungsdatum:
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Historie
15
50
100
200
500
1000
Art
Bezeichnung
Beschreibung
Indikation
Gültig bis
51.45.01.1
Ganzkörperwaschsysteme
21.08.2018
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