Hilfsmittelverzeichnis des
GKV-Spitzenverbandes
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Kopfschutzhelme sind so gestaltet, dass mögliche Sturzverletzungen am Kopf durch den Helm vermieden oder verringert werden. Die Produkte sind innenseitig entweder mit Leder, Kunstleder oder textilen Materialien bezogen und weisen ein weiches Innenpolster auf. Außenseitig bestehen die Produkte aus einer harten Kunststoff- oder Schaumstoffschale, die ebenfalls mit Leder, Kunstleder oder anderen Materialien bezogen sein kann. Im Stirnbereich sind die Kopfschutzhelme nach vorne verlängert, so dass bei einem Sturz nach vorne das Gesicht durch diese verlängerte Fläche geschützt wird. Es gibt Kopfschutzhelme in den Ausführungen mit und ohne Kinn- bzw. Ohrenschutz. Kopfschutzhelme werden durch einen Kinngurt am Kopf befestigt. Kopfschutzhelme sind in der Lage, mehr Aufprallenergie aufzufangen und somit den Kopf besser zu schützen als Kopfschutzbandagen. Kopfschutzhelme werden in verschiedenen Größen und Konfigurationen angeboten. Einige Hersteller produzieren ihre Produkte nach den individuellen Maßen der Versicherten, andere Hersteller bieten stattdessen ein umfangreiches Größensortiment an. Die individuelle Maßanfertigung bietet in der Regel keinen konkreten Vorteil gegenüber der Serienproduktion. In der Mehrzahl der Fälle ist davon auszugehen, dass ein vorkonfektioniertes Produkt ausreichend ist. Sonderanfertigungen bedürfen einer speziellen Begründung durch den behandelnden Arzt. Ein Teil der Aufprallenergie wird durch die Kopfschutzhelme gedämpft, wodurch die Kraft des Schlages, dem der Kopf ausgesetzt ist, gemindert wird. Die Kopfschutzkonstruktion kann bei der Dämpfung dieser Energie beschädigt werden, weshalb jeder Helm, der einem kräftigen Schlag ausgesetzt war, vor seiner weiteren Verwendung durch eine entsprechend geschulte Person dahingehend überprüft werden muss, ob der Kopfschutzhelm beim Aufprall beschädigt wurde und ob eine gefahrlose Weiterverwendung möglich ist.
Indikation:
Kopfschutzhelme dienen allgemein zum Schutz des Kopfes vor Verletzungen wie z. B. bei: - Schwerer Schädigung der Bewegungsreaktion und Willkürbewegung mit unvorhersehbar/unkontrollierbar eintretender Sturzgefährdung (insbesondere Grand mal Epilepsie, unvermittelt eintretende Spastik) oder - Krankheitsbedingtem autoaggressivem Verhalten mit Gefahr der Selbstverletzung ____________________________________________________ Versorgungsbereich gemäß § 126 SGB V: 99A
Änderungsdatum:
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Historie
15
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500
1000
Art
Bezeichnung
Beschreibung
Indikation
Gültig bis
99.17.01.1
NN
26.08.2018
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