Hilfsmittelverzeichnis des
GKV-Spitzenverbandes
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Rollstuhlschiebehilfen, dauerhaft montiert, sind Zusatzaggregate, die dauerhaft am Rollstuhl befestigt werden. Über die großen Antriebsräder hinten treiben sie den Greifreifenrollstuhl motorisch an. Die Rollstuhlschiebehilfe wird durch die Begleitperson bedient. Die Steuerung der Geschwindigkeit und der Fahrtrichtung erfolgt in der Regel über eine an den Schiebegriffen angebrachte Bedieneinheit. Der Antrieb kann abgeschaltet werden und ein Fortbewegen durch das Benutzen der Greifreifen oder durch ein freies Schieben ist dann möglich. Diese Produkte sind für einen leihweisen Einsatz geeignet.
Indikation:
Erhebliche bis voll ausgeprägte Beeinträchtigung der Mobilität/des Gehens bei strukturellen und/oder funktionellen Schädigungen der unteren Extremitäten (u. a. Amputation, Verletzungsfolgen, muskuloskeletale/neuromuskuloskeletal bedingte Bewegungsstörungen) - Erhebliche bis voll ausgeprägte Beeinträchtigung der Kraft- und Greiffunktion der Arme/der Hände und - Unfähigkeit der selbstständigen Steuerung eines elektrischen Antriebs - Wenn ein normalerweise handbetriebener oder Schieberollstuhl ausreicht und die Hilfs-/Pflegeperson nicht über genügend Eigenkräfte verfügt, um den Rollstuhl zu schieben - Zur Sicherung der Mobilität im Innen- und Außenbereich) durch eine Hilfs-/Pflegeperson Die Hilfs-/Pflegeperson, welche Rollstuhlschiebehilfe bedient, muss in die die sachgerechte Bedienung eingewiesen und fähig sein und zeigen, dass Gerät ordnungsgemäß zu bedienen. ____________________________________________________ Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 18A
Änderungsdatum:
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Historie
15
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1000
Art
Bezeichnung
Beschreibung
Indikation
Gültig bis
18.99.11.0
NN
12.11.2018
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