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Eigenkraft Ellenbogenpassteile mit Sperrfunktion dienen der Wiederherstellung der Körperform/des äußeren Erscheinungsbildes und der funktionellen Verbesserung. Die äußere Form und die Farbgebung des prothetischen Ellenbogens orientieren sich an der Anatomie des menschlichen Ellenbogens. Der prothetische Ellenbogen schwingt mit geeignetem Widerstand während des Ganges mit und kann bei Bedarf durch eine Steuerungsbandage in eine Flexionsstellung gebracht und arretiert werden. Die Verstellung des Flexionswinkels und die Arretierung können stufenlos oder über Rasten in bestimmten Winkeln erfolgen. Das Entriegeln des flektierten Ellenbogens ist auch unter Last möglich und wird ebenfalls über die Steuerungsbandage ausgeführt. Ggf. ist in das Ellenbogengelenk ein Untersetzungsgetriebe integriert. An das Ellenbogenpassteil ist ggf. distal ein Unterarm montiert, der die Verbindung zu dem Handgelenkpassteil herstellt. Das Passteil ist sowohl im proximalen als auch im distalen Bereich mit einer Vorrichtung zur weiteren Adaption von Passteilen oder eines Schaftes zu versehen.
Indikation:
Bei Arm(teil)verlusten mit Fehlen des Unterarmes einschliesslich des Ellenbogengelenks und Versorgung mit einer Eigenkraft- oder Hybridprothese kann ein Eigenkraft-Ellenbogenpassteil mit Sperre Bestandteil der Armprothese sein, insbesondere: 1) zur funktionellen Verbesserung, wenn die Versicherte oder der Versicherte mit dieser Prothese eine wesentliche Greif- und Haltefunktion durchführen kann, die ohne Prothese oder mit einer Prothese ohne Eigenkraft-Ellenbogenpassteil mit Sperre nicht gleichwertig durchführbar ist (die Versorgung muss wesentliche Gebrauchsvorteile erzielen): - zum zielgerichteten Greifen, Halten, Heben und Tragen von (leichten) Gegenständen in unterschiedlichen Höhen - zur Stabilisierung des Armes beim Halten, Heben und Tragen von Gegenständen und 2) zur Wiederherstellung der Körperform/des äußeren Erscheinungsbildes, um so eine Entstellung auszugleichen und einer Stigmatisierung vorzubeugen und 3) zur Balancierung des Körpergewichtes Der Stumpf muss prothesenfähig und somit ausreichend volumenstabil, mechanisch belastbar und die Wundheilung abgeschlossen sein. Zusätzlich muss die Versicherte oder der Versicherte über eine ausreichende Muskelkraft zur Steuerung der Prothese und eine ausreichende Beweglichkeit der Gelenke zur adäquaten Prothesennutzung verfügen. ____________________________________________________ Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 38A
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