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Passive Ellenbogenpassteile dienen der Wiederherstellung der Körperform/des äußeren Erscheinungsbildes und der funktionellen Verbesserung. Die unkomplizierte Handhabung steht im Vordergrund. Die äußere Form und die Farbgebung des prothetischen Ellenbogens orientieren sich an der Anatomie des menschlichen Ellenbogens. Bei Modularpassteilen wird dies teilweise über eine Schaumstoffkosmetik erreicht. Der prothetische Ellenbogen schwingt mit geeignetem Widerstand während des Ganges mit und kann bei Bedarf von der kontralateralen Hand in eine Flexionsstellung gebracht und arretiert werden. Ist eine Verstellung des Flexionswinkels bei dem Ellenbogenpassteil möglich, kann die Arretierung stufenlos oder über Rasten in bestimmten Winkeln erfolgen. Ggf. ist an das Ellenbogenpassteil distal ein Unterarm montiert, der die Verbindung zu dem Handgelenkpassteil herstellt. Das Ellenbogenpassteil ist sowohl im proximalen als auch im distalen Bereich mit einer Vorrichtung zur weiteren Adaption von Passteilen oder eines Schaftes zu versehen.
Indikation:
Bei Arm(teil)verlusten mit Fehlen des Unterarmes einschliesslich des Ellenbogengelenks und Versorgung mit einer Habitus- oder Hybridprothese kann ein passives Ellenbogenpassteil Bestandteil der Armprothese sein. Dieses Passteil dient insbesondere: 1) zur funktionellen Verbesserung, wenn die Versicherte oder der Versicherte mit dieser Prothese eine wesentliche Greif- und Haltefunktion durchführen kann, die ohne Prothese oder mit einer Prothese ohne Ellenbogenpassteil nicht gleichwertig durchführbar ist (die Versorgung muss wesentliche Gebrauchsvorteile erzielen): - zum zielgerichteten Greifen, Halten, Heben und Tragen von (leichten) Gegenständen in unterschiedlichen Höhen - zur Stabilisierung des Armes beim Halten, Heben und Tragen von Gegenständen und/oder 2) zur Wiederherstellung der Körperform/des äußeren Erscheinungsbildes, um so eine Entstellung auszugleichen und einer Stigmatisierung vorzubeugen und 3) zur Balancierung des Körpergewichtes Der Stumpf muss prothesenfähig und somit ausreichend volumenstabil, mechanisch belastbar und die Wundheilung abgeschlossen sein. ____________________________________________________ Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 38A
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