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Bei der Linerversorgung mit konfektioniertem oder individuellem Liner und Arretierungssystem in der Regel für geschlossenes Schaftsystem handelt es sich um einen geschlossenen, leicht komprimierenden, hautfreundlichen Mantel zwischen Stumpf und Prothesenschaft, der separat vom Außenschaft angezogen wird. Der Liner wird mit einem Befestigungssystem versehen. Durch die Haftreibung auf der Haut und die Befestigung des Liners mit der Prothese ergibt sich ein sicheres Prothesenfixierungssystem. Die Leistungsposition ist mit nachfolgenden Produktarten kombinierbar: - Habitus, langer Stumpf (38.82.01.0) - Habitus, mittellanger Stumpf (38.82.01.1) - Habitus, kurzer Stumpf (38.82.01.2) - Habitus, ultrakurzer Stumpf (38.82.01.3) - Eigenkraft, langer Stumpf (38.82.02.0) - Eigenkraft, mittellanger Stumpf (38.82.02.1) - Eigenkraft, kurzer Stumpf (38.82.02.2) - Eigenkraft, ultrakurzer Stumpf (38.82.02.3) - Fremdkraft, langer Stumpf (38.82.03.0) - Fremdkraft, mittellanger Stumpf (38.82.03.1) - Fremdkraft, kurzer Stumpf (38.82.03.2) - Fremdkraft, ultrakurzer Stumpf (38.82.03.3) - Hybrid, langer Stumpf (38.82.04.0) - Hybrid, mittellanger Stumpf (38.82.04.1) - Hybrid, kurzer Stumpf (38.82.04.2). - Hybrid, ultrakurzer Stumpf (38.82.04.3)
Indikation:
Bei Fehlen von Teilen des Oberarmes und prothetischer Versorgung als Zusatz zum Schaftsystem 1) zur Haftvermittlung zwischen Stumpf und Prothese, wenn mit anderen Bauformen oder Bauarten keine ausreichende Haftvermittlung erreicht werden kann 2) zum Weichteilersatz/zum Ausgleich von Hinterschneidungen bei besonders dünnen, knochigen oder vernarbten Stümpfen, wenn andere stumpfbettende Maßnahmen nicht ausreichen 3) zum Erreichen einer größeren Bewegungsfreiheit, wenn bei mittellangen Stümpfen aufgrund der so erzielten guten Prothesenfixierung auf eine Gelenkfassung verzichtet werden kann Die Liner-Maßfertigung ist dann angezeigt, wenn nach entsprechender schädigungsbezogener Prüfung ein konfektionierter Liner nicht zweckmäßig ist, wie z. B. bei Fehlbildungen oder extremen Stumpfformen. Sie erfolgt auf Basis einer dreidimensionalen Formerfassung. ____________________________________________________ Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 38A
Änderungsdatum:
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Historie
15
50
100
200
500
1000
Art
Bezeichnung
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Indikation
Gültig bis
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