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Der Prothesenschaft nach Amputation im distalen Drittel des Oberarmes umschließt den gesamten Stumpf und ist in der Regel nicht schultergelenksübergreifend. Er ist an die funktionellen und anatomischen Gegebenheiten des Stumpfes angepasst. Die Stumpfform ist bei dem Amputationsniveau häufig birnenförmig oder zylindrisch. Die Beeinflussung der Beweglichkeit der Schulter sollte so gering wie möglich gehalten werden. Im proximalen Oberarmbereich kann der Schaft als längsovaler Schaft konzipiert sein. Durch die muskuläre Verspannung im Prothesenschaft wird eine Zug- und Drehstabilität des Schaftes erzielt. Ggf. kann eine zusätzliche Haltebandage zur Unterstützung der Haftvermittlung zwischen Stumpf und Prothesenschaft verwendet werden. Beim Greifen, Bewegen oder Halten von Gegenständen sichert das Schaftsystem den funktionellen Gegenhalt zu der aufgewendeten Kraft. Die Herstellung erfolgt auf Basis einer individuellen Formerfassung des Stumpfes. Dabei ist auf besonders markante anatomische Strukturen, Hautirritationen und Narbenverhältnisse einzugehen und sind diese entsprechend zu betten. Zusätzlich werden Abstandsmaße und Umfangsmaße des Stumpfes genommen und dokumentiert. Die Anfertigung des Außenschaftes erfolgt aus Faserverbundwerkstoff. Der Innenschaft ist fest, flexibel oder elastisch und bildet eine Einheit mit dem Außenschaft. Die weiteren spezifischen Bestimmungen an die Schaftkonstruktionen sind den Produktarten 38.82.01.0, 38.82.02.0 und 38.82.03.0 zu entnehmen. Zur Individualisierung der Schaftart stehen folgende Leistungspositionen zur Verfügung, welche in der Regel nicht vollumfänglich und nur bei begründeter Notwendigkeit zum Ansatz gebracht werden können: - Flexibler Innenschaft (38.82.98.0) - Silikon-Kontaktschaft (38.82.98.1) - Weichwandinnenschaft (38.82.98.2) - Liner (38.82.98.3) - Testschaft (38.82.98.4) - Prothesenverkleidung (38.82.98.5) - Verstellbares Schaftsystem (38.82.98.6) - Haltebandage (38.82.98.7) - Steuerungsbandage (38.82.98.8) - Dienstleistungsbestandteile (DLB) multiartikulierende Hand (38.82.98.9) - Dienstleistungsbestandteile (DLB) mechatronischer Ellenbogen (38.82.99.0) - Sonstige Zusätze (38.82.99.1)
Indikation:
Bei Fehlen des körperfernen Oberarmes mit langem Stumpf insbesondere 1) zur funktionellen Wiederherstellung, wenn die Versicherte oder der Versicherte mit der Hybrid-Oberarmprothese wesentliche Greif- und Haltefunktionen durchführen kann, die ohne Prothese, bzw. mit einer reinen Habitus-, Eigenkraft- oder Fremdkraftprothese, nicht gleichwertig durchführbar sind (die Versorgung muss wesentliche Gebrauchsvorteile erzielen): - zur Verbesserung der aktiven Greiffunktion und des Greifvolumens des betroffenen Armes - zur Wiederherstellung der aktiven Opposition - zur Ermöglichung des bimanuellen Greifens - als Gegenhalt für die andere Hand und 2) zur physiologischen Vorpositionierung der Hand beim Greifen und Halten von Gegenständen in unterschiedlichen Höhen und 3) zur Balancierung des Körpergewichtes und/oder 4) zur Wiederherstellung der Körperform/des äußeren Erscheinungsbildes, um so eine Entstellung auszugleichen und einer Stigmatisierung vorzubeugen Der Stumpf muss prothesenfähig und somit ausreichend volumenstabil, mechanisch belastbar und die Wundheilung abgeschlossen sein. ____________________________________________________ Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 38A
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