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Der Prothesenschaft nach transradialer Amputation in der proximalen Hälfte des proximalen Drittels des Unterarmes umschließt den gesamten Stumpf und ist in der Regel ellenbogenübergreifend. Er ist an die funktionellen und anatomischen Gegebenheiten des Stumpfes angepasst. Die Stumpfform ist bei diesem Amputationsniveau häufig konisch. Die Beeinflussung der Beweglichkeit von den noch vorhandenen Gelenken sollte so gering wie möglich gehalten werden. Deshalb darf das Olecranon nicht zu stark umgriffen und der Beugesehnenausschnitt nicht zu gering gewählt werden. Zur verbesserten Haftung des Schaftes kann eine Haltebandage oder eine Oberarmhülse dem Schaft beigefügt werden. Die supracondyläre Bettung verleiht dem Prothesenschaft zusätzlichen Halt. Eine Pro- und Supination ist in der Regel nicht mehr möglich. Beim Bewegen oder Halten von Gegenständen sichert das Schaftsystem den funktionellen Gegenhalt zu der aufgewendeten Kraft. Die Herstellung erfolgt auf Basis einer individuellen Formerfassung des Stumpfes. Dabei ist auf besonders markante anatomische Strukturen, Hautirritationen und Narbenverhältnisse einzugehen und sind diese entsprechend zu betten. Zusätzlich werden die Maße des Stumpfes genommen und dokumentiert. Die Anfertigung des Außenschaftes erfolgt in der Regel aus Faserverbundwerkstoff. Der Innenschaft ist fest, flexibel oder elastisch und bildet eine Einheit mit dem Außenschaft. Zur Individualisierung der Schaftart stehen folgende Leistungspositionen zur Verfügung, welche in der Regel nicht vollumfänglich und nur bei begründeter Notwendigkeit zum Ansatz gebracht werden können: - Flexibler Innenschaft (38.81.98.0) - Silikon-Kontaktschaft (38.81.98.1) - Weichwandinnenschaft (38.81.98.2) - Liner (38.81.98.3) - Testschaft (38.81.98.4) - Prothesenverkleidung (38.81.98.5) - Verstellbares Schaftsystem (38.81.98.6) - Oberarmhülse (38.81.98.7) - Haltebandage (38.81.98.8) - Sonstige Zusätze (38.81.99.1)
Indikation:
Bei Fehlen des Unterarmes im körpernahen Drittel mit ultrakurzem Stumpf insbesondere 1) zur funktionellen Verbesserung, wenn die Versicherte oder der Versicherte mit der Habitus-Unterarmprothese eine wesentliche Halte-/Gegenhaltfunktion durchführen kann, die ohne Prothese nicht gleichwertig durchführbar ist (die Versorgung muss wesentliche Gebrauchsvorteile erzielen): - zur Verbesserung der passiven Greiffunktion und des Greifvolumens des betroffenen Armes - zur Wiederherstellung der passiven Opposition - zum bimanuellen Handling - als Gegenhalt für die andere Hand und 2) zur Balancierung des Körpergewichtes und/oder 3) zur Wiederherstellung der Körperform/des äußeren Erscheinungsbildes, um so eine Entstellung auszugleichen und einer Stigmatisierung vorzubeugen Der Stumpf muss prothesenfähig und somit ausreichend volumenstabil, mechanisch belastbar und die Wundheilung abgeschlossen sein. ____________________________________________________ Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 38A
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