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Der Prothesenschaft nach transradialer Amputation im distalen Drittel des Unterarmes umschließt den gesamten Stumpf und ist in der Regel auf den Unterarm beschränkt. Er ist an die funktionellen und anatomischen Gegebenheiten des Stumpfes angepasst. Die Stumpfform ist bei diesem Amputationsniveau häufig zylindrisch oder birnenförmig. Die Beeinflussung der Beweglichkeit der noch vorhandenen Gelenke sollte so gering wie möglich gehalten werden. Deshalb ist das Schaftsystem in der Regel auf den Unterarm beschränkt. Die Randgestaltung im proximalen Schaftbereich orientiert sich an der Anatomie der Versicherten oder des Versicherten. Des Weiteren sollte die kaum eingeschränkte Pro- und Supination im Unterarm in ihrem Bewegungsumfang möglichst nicht beeinträchtigt werden. Beim Bewegen oder Halten von Gegenständen sichert das Schaftsystem den funktionellen Gegenhalt zu der aufgewendeten Kraft. Die Herstellung erfolgt auf Basis einer individuellen Formerfassung des Stumpfes. Dabei ist auf besonders markante anatomische Strukturen, Hautirritationen und Narbenverhältnisse einzugehen und sind diese entsprechend zu versorgen, um Hautschäden und Druckstellen zu vermeiden. Zusätzlich werden die Maße des Stumpfes genommen und dokumentiert. Die Anfertigung des Außenschaftes erfolgt in der Regel aus Faserverbundwerkstoff. Der Innenschaft ist fest, flexibel oder elastisch und bildet eine Einheit mit dem Außenschaft. Zur Individualisierung der Schaftart stehen folgende Leistungspositionen zur Verfügung, welche in der Regel nicht vollumfänglich und nur bei begründeter Notwendigkeit zum Ansatz gebracht werden können: - Flexibler Innenschaft (38.81.98.0) - Silikon-Kontaktschaft (38.81.98.1) - Weichwandinnenschaft (38.81.98.2) - Liner (38.81.98.3) - Testschaft (38.81.98.4) - Prothesenverkleidung (38.81.98.5) - Verstellbares Schaftsystem (38.81.98.6) - Oberarmhülse (38.81.98.7) - Haltebandage (38.81.98.8) - Sonstige Zusätze (38.81.99.1)
Indikation:
Bei Fehlen des körperfernen Unterarmes mit langem Stumpf insbesondere 1) zur funktionellen Verbesserung, wenn die Versicherte oder der Versicherte mit der Habitus-Unterarmprothese eine wesentliche Halte-/Gegenhaltfunktion durchführen kann, die ohne Prothese nicht gleichwertig durchführbar ist (die Versorgung muss wesentliche Gebrauchsvorteile erzielen): - zur Verbesserung der passiven Greiffunktion und des Greifvolumens des betroffenen Armes - zur Wiederherstellung der passiven Opposition - zum bimanuellen Handling - als Gegenhalt für die andere Hand und 2) zur Balancierung des Körpergewichtes und/oder 3) zur Wiederherstellung der Körperform/des äußeren Erscheinungsbildes, um so eine Entstellung auszugleichen und einer Stigmatisierung vorzubeugen Der Stumpf muss prothesenfähig und somit ausreichend volumenstabil, mechanisch belastbar und die Wundheilung abgeschlossen sein. ____________________________________________________ Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 38A
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