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Der Prothesenschaft nach Teilfingeramputation besteht in der Regel aus einem Innenschaft und einem rigiden Außenschaft. Bei der Schaftkonstruktion ist darauf zu achten, dass noch intakte Handsegmente in ihrer Funktion nicht geschwächt oder eingeschränkt werden. Beim Greifen, Bewegen oder Halten von Gegenständen sichert das Schaftsystem den funktionellen Gegenhalt zu der aufgewendeten Kraft. Bei der Planung des Schaftsystems ist auf die Positionierung der Passteile am distalen Schaftende zu achten und auf die Kabelzüge oder Hebel, die seitlich oder dorsal des Schaftes verlaufen. Die Herstellung erfolgt auf Basis einer individuellen Formerfassung des Stumpfes und der beteiligten Handbereiche. Zusätzlich werden die Maße des Stumpfes genommen und dokumentiert. Ggf. können über verschiedene Shore-Härten des Silikons oder durch eine andersartige gesonderte Bettung Entlastungsareale geschaffen werden. Zur Individualisierung der Schaftart stehen folgende Leistungspositionen zur Verfügung, welche in der Regel nicht vollumfänglich und nur bei begründeter Notwendigkeit zum Ansatz gebracht werden können: - Flexibler Innenschaft (38.80.98.0) - Silikon-Kontaktschaft (38.80.98.1) - Testschaft (38.80.98.2) - Verstellbares Schaftsystem (38.80.98.3) - Sonstige Zusätze (38.80.98.5)
Indikation:
Bei Fehlen eines Teils des Fingers insbesondere: 1) zur funktionellen Verbesserung, wenn die Versicherte oder der Versicherte mit der Eigenkraft-Teilfingerprothese eine wesentliche Greif- und Haltefunktion durchführen kann, die ohne Prothese nicht gleichwertig durchführbar ist (die Versorgung muss wesentliche Gebrauchsvorteile erzielen): - zur Wiederherstellung der aktiven Greiffunktion/des Gegengriffs - zur Wiederherstellung des Greifvolumens - ggf. zur Wiederherstellung der aktiven Opposition - zur Stabilisierung der Hand beim Halten von Gegenständen und/oder 2) zur Wiederherstellung der Körperform/des äußeren Erscheinungsbildes, um so eine Entstellung auszugleichen und einer Stigmatisierung vorzubeugen Der Stumpf muss prothesenfähig und somit ausreichend volumenstabil, mechanisch belastbar und die Wundheilung abgeschlossen sein. Zusätzlich muss die Versicherte oder der Versicherte über eine ausreichende Muskelkraft zur Steuerung der Prothese und eine ausreichende Beweglichkeit der Gelenke zur adäquaten Prothesennutzung verfügen. ____________________________________________________ Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 38A
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