Hilfsmittelverzeichnis des
GKV-Spitzenverbandes
Hilfe
Startseite
Hilfsmittel-
verzeichnis
Hilfsmittelverzeichnis anzeigen
Produktsuche
Anwendungsorte
ansehen
Legende
Ausklappen
Einklappen
Durchsuchen / Filtern
Filter zurücksetzen
Details
Produktart anzeigen
Gruppennummer:
Gruppe:
Ortsnummer:
Ort:
Untergruppennummer:
Untergruppe:
Art:
Bezeichnung:
Beschreibung:
Alternativ zu Lesegeräten, die aus einer festen Einheit (Kompaktgeräte) oder aus einzelnen Komponenten bestehen (vorkonfigurierte offene Systeme), gibt es auch die Möglichkeit, vorhandene Computer durch Zusatzkomponenten so auszustatten, dass sie ebenfalls die Funktion von Vorlesesystemen übernehmen. Dafür sind ein Scanner, eine Software zur optischen Zeichenerkennung sowie blindengerechte Ausgabemöglichkeiten erforderlich. Eine Ausgabemöglichkeit stellt ein Braille-Flächendisplay dar. Das Braille-Flächendisplay wird an einen handelsüblichen PC angeschlossen und verfügt im Gegensatz zu einer Braillezeile auch über die Möglichkeit, Bild- oder Grafikinformationen über tastbare Stifte auszugeben, die je nach Buchstabe, Bild oder Grafik unterschiedlich hoch aus der Oberfläche heraustreten und mit den Fingerkuppen ertastet werden. Die Tastflächen können sich in Größe und Auflösung (Anzahl Stifte pro Flächeneinheit) unterscheiden und stellen daher unterschiedlich viel Schrift- Bild- oder Grafikinformation auf einmal dar. Die Darstellung kann für Textinformationen als Punktschrift erfolgen, es ist aber auch eine Darstellung der Schriftinformationen als Reliefbild möglich. So wird z.B. Kindern in der Schulausbildung ermöglicht, auch Grafikinformationen zu ertasten. Die Auswahl eines Braille-Flächendisplays sollte unter Beteiligung eines unabhängigen Beraters (z.B. Rehaberater und/oder Rehabilitationseinrichtungen mit Fachkräften aus dem Bereich EDV/elektronische Hilfsmittel für Blinde und Sehbehinderte) und ggf. des MDK erfolgen. Eine ausführliche Einweisung in die Bedienung und Handhabung des Gerätes durch fachlich qualifiziertes Personal ist erforderlich. Im Vergleich zu geschlossenen Lesesystemen (Kompaktgeräte) und offenen, vorkonfigurierten Lesesystemen stellt die behinderungsgerechte Ausstattung eines bereits vorhandenen PC-Systems in der Regel eine wirtschaftlichere Versorgung dar. Vor der Versorgung ist zu prüfen, ob ein ausreichend leistungsfähiges Computersystem beim Versicherten vorhanden ist und ob dieses entsprechend umgerüstet und angepasst werden kann. Die Produkte sind für einen leihweisen Einsatz geeignet.
Indikation:
Vorliegen von Blindheit oder hochgradiger Sehbehinderung aufgrund von angeborenen oder erworbenen Erkrankungen der brechenden Medien des Auges, der Netzhaut, der Sehbahnen oder des zentralen Nervensystems. Blind ist ein behinderter Mensch, dem das Augenlicht vollständig fehlt. Blind ist auch ein behinderter Mensch mit einem nachgewiesenen vollständigen Ausfall der Sehrinde (Rindenblindheit), nicht aber mit einer visuellen Agnosie oder anderen gnostischen Störungen. Als blind ist auch ein behinderter Mensch anzusehen, dessen Sehschärfe auf keinem Auge und auch nicht beidäugig > 0,02 (1/50) beträgt oder wenn andere Störungen des Sehvermögens von einem solchen Schweregrad vorliegen, dass sie dieser Beeinträchtigung der Sehschärfe gleichzustellen sind. Eine der Herabsetzung der Sehschärfe auf = 0,02 (1/50) gleich zusetzende Sehbehinderung liegt nach den Richtlinien der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft bei folgenden Fallgruppen vor: a. bei einer Einengung des Gesichtsfeldes, wenn bei einer Sehschärfe von 0,033 (1/30) oder weniger die Grenze des Restgesichtsfeldes in keiner Richtung mehr als 30° vom Zentrum entfernt ist, wobei Gesichtsfeldreste jenseits von 50° unberücksichtigt bleiben, b. bei einer Einengung des Gesichtsfeldes, wenn bei einer Sehschärfe von 0,05 (1/20) oder weniger die Grenze des Restgesichtsfeldes in keiner Richtung mehr als 15° vom Zentrum entfernt ist, wobei Gesichtsfeldreste jenseits von 50° unberücksichtigt bleiben, c. bei einer Einengung des Gesichtsfeldes, wenn bei einer Sehschärfe von 0,1 (1/10) oder weniger die Grenze des Restgesichtsfeldes in keiner Richtung mehr als 7,5° vom Zentrum entfernt ist, wobei Gesichtsfeldreste jenseits von 50° unberücksichtigt bleiben, d. bei einer Einengung des Gesichtsfeldes, auch bei normaler Sehschärfe, wenn die Grenze der Gesichtsfeldinsel in keiner Richtung mehr als 5° vom Zentrum entfernt ist, wobei Gesichtsfeldreste jenseits von 50° unberücksichtigt bleiben, e. bei großen Skotomen im zentralen Gesichtsfeldbereich, wenn die Sehschärfe nicht mehr als 0,1 (1/10) beträgt und im 50°-Gesichtsfeld Als häufige Ursachen für Erblindung oder hochgradige Sehbehinderung sind beispielhaft – nicht abschließend – zu nennen: altersabhängige Makuladegeneration (AMD), Glaukom/Optikusatrophie, diabetische Retinopathie, hohe Myopie, Retinitis pigmentosa. unterhalb des horizontalen Meridians mehr als die Hälfte ausgefallen ist, f. bei homonymen Hemianopsien, wenn die Sehschärfe nicht mehr als 0,1 (1/10) beträgt und das erhaltene Gesichtsfeld in der Horizontalen nicht mehr als 30° Durchmesser besitzt, g. bei bitemporalen oder binasalen Hemianopsien, wenn die Sehschärfe nicht mehr als 0,1 (1/10) beträgt und kein Binokularsehen besteht. Hochgradig in seiner Sehfähigkeit behindert ist ein Mensch, dessen Sehschärfe auf keinem Auge und auch nicht beidäugig > 0,05 (1/20) beträgt oder wenn andere hinsichtlich des Schweregrades gleichzusetzende Störungen der Sehfunktion vorliegen. Dies ist der Fall, wenn die Einschränkung des Sehvermögens einen GdS von 100 bedingt und noch keine Blindheit vorliegt. Als häufige Ursachen für Erblindung oder hochgradige Sehbehinderung sind beispielhaft – nicht abschließend – zu nennen: altersabhängige Makuladegeneration (AMD), Glaukom/Optikusatrophie, diabetische Retinopathie, hohe Myopie, Retinitis pigmentosa. Der Versicherte muss über eine gute Feinmotorik und Sensibilität in der Fingerkuppe verfügen. Der Versicherte muss die kognitiven Fähigkeiten zur Nutzung des Gerätes besitzen Solche Geräte können bei Kindern und Jugendlichen im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht und/oder Menschen, die aufgrund von Problemen mit der Schriftsprache auf weitere Wege der Informationsaufnahme angewiesen sind, da sie die sich mit den Brailezeilen, die im Alltag erforderlichen Informationen nicht erschließen können und ohnehin einen PC auch für andere Funktionen verwenden, oftmals sinnvoller eingesetzt werden als geschlossene oder vorkonfigurierte Systeme.
Änderungsdatum:
Produkte anzeigen
Historie
15
50
100
200
500
1000
Art
Bezeichnung
Beschreibung
Indikation
Gültig bis
07.99.03.3
Braille-Displays
06.02.2018
Results 1 - 1 of 1.
Zurück