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Beschreibung:
Leitungswasser-Iontophoresegeräte zur Hyperhidrosisbehandlung verwenden als leitendes Medium normales Leitungswasser und dienen der Galvanisation in Form eines Zellenbades. Ein solches Gerät besteht aus: 1. der Spannungsversorgung (Akku, Netzteil, Batterien), 2. den Elektroden, 3. den Behandlungsbecken (zwei oder vier), 4. den Kabeln. Die mitgelieferten Elektroden werden in dem Behandlungsbecken angebracht und über Kabel mit dem Leitungswasser-Iontophoresegerät verbunden. In die Behandlungsbecken wird herkömmliches Leitungswasser eingefüllt. Die Elektroden des einen Behandlungsbeckens werden mit dem Pluspol, die des anderen mit dem Minuspol des Gerätes verbunden. Zur Behandlung wird je eine Hand bzw. ein Fuß in je ein Becken getaucht. Am Gerät bestehen in der Regel Möglichkeiten zur Einstellung der Stromstärke und ggf. der Behandlungszeit. Zur Behandlung der Achseln werden spezielle Schwammelektroden verwendet. Diese werden in Wasser getränkt und unter die Achseln gesteckt. Eine Fixierung erfolgt durch die Arme der Versicherten oder des Versicherten. Die Produkte sind in der Regel für den Wiedereinsatz bei weiteren Versicherten geeignet, jedoch müssen die Elektroden und Behandlungswannen aus hygienischen Gründen ausgetauscht werden.
Indikation:
Zur Behandlung der - Hyperhidrosis manum, - Hyperhidrosis pedum oder der - Hyperhidrosis axillaris, sofern andere konservative Maßnahmen keinen ausreichenden Therapieerfolg gezeigt haben. Die Indikationsstellung ist vor der Verordnung zunächst endokrinologisch, dermatologisch und ggf. auch im Rahmen einer psychiatrischen Exploration abzuklären. Die Verordnung eines Leitungswasser-Iontophoresegerätes setzt grundsätzlich eine positive Erprobung im Alltag der Versicherten oder des Versicherten voraus. Bei Erfolg ist in der Regel eine Dauerverordnung erforderlich, welche frühestens vier Wochen nach Erstanwendung erfolgen soll. Es ist zu beachten, dass neben der Aufklärung über das Behandlungskonzept, die medizinische Einweisung (z. B.z. B. Parametereinstellung) unter ärztlicher Anleitung zu erfolgen hat. Die Einweisung in die Handhabung und Bedienung des Gerätes muss durch eine vom Hersteller geschulte oder autorisierte Person erfolgen. Dies kann auch die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt sein. Kontraindikationen und Anwendungseinschränkungen: - Elektrostimulations- bzw. Elektrotherapiegeräte dürfen bei Versicherten mit aktiven Implantaten (z. B. Schrittmacher, Defibrillator) und metallischen Implantaten im Elektrodenauflageareal nur nach Rückversicherung mit den Geräte- und Implantatherstellern eingesetzt werden. - Die Kontraindikationen des Geräteherstellers sind zu beachten. - Emboliegefahr, erhebliche Gerinnungsstörungen - Sensibilitätsgestörte Haut, z. B. bei Zustand nach Strahlentherapie, Verbrennungen im Elektrodenauflageareal - Hautdefekte (Verletzungen, Ulzerationen) und akute Entzündungen der Haut und der Unterhaut im Elektrodenauflageareal - Der Geräteeinsatz ist auch kontraindiziert, wenn die Versicherte oder der Versicherte und/oder die ggf. erforderliche Hilfsperson nicht in der Lage ist/sind, Risiko, Tragweite, Anwendungs- und Durchführungsprinzipien zu erkennen. - Bei einer Schwangerschaft sollte eine Anwendung nur nach Rückversicherung mit den Geräteherstellern und der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt/der Gynäkologin oder dem Gynäkologen erfolgen.
Änderungsdatum:
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Historie
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1000
Art
Bezeichnung
Beschreibung
Indikation
Gültig bis
09.30.01.0
Leitungswasser-Iontophoresegeräte
03.12.2018
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