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Muskelstimulationsgeräte im Sinne dieser Produktart bewirken eine Muskelstimulation, um als Folge eine Kontraktion zu bewirken, so dass gelähmte Extremitäten wieder aktiviert werden können. Die netzunabhängigen Geräte können von der Versicherten oder dem Versicherten – oder einer Hilfsperson - selbstständig im Rahmen des von der Ärztin oder dem Arzt vorgegebenen Therapiekonzeptes zur Muskelstimulation und ggf. auch zum Behinderungsausgleich eingesetzt werden. Die Versicherte oder der Versicherte legt selbstständig die Behandlungs- und ggf. Messelektroden auf die betreffenden Körperstellen auf, verbindet diese dann mit dem Stimulationsgerät und startet die Behandlung. Die Geräte verfügen über mehrere Stimulationskanäle und geben biphasische, gleichstromkompensierte, symmetrische oder asymmetrische Impulse ab. Die Energieversorgung erfolgt über Batterien oder Akkus. Ein oder mehrere zusätzliche Sensoren, bzw. Schalter ermöglichen es den Versicherten, selbstständig Bewegungen zu initialisieren und zu steuern. Um die Behandlung möglichst individuell an die Bedürfnisse der Versicherten oder des Versicherten anpassen zu können, verfügen die Geräte über Einstellmöglichkeiten für die verschiedenen Stimulationsparameter. Spezielle Programme sind zum Teil vorgegeben. Die Einstellmöglichkeiten und Programme dürfen je nach Gerät nur für die behandelnde Ärztin oder den behandelnden Arzt und die Physiotherapeutin oder den Physiotherapeuten zugänglich sein. Die Produkte sind in der Regel für den Wiedereinsatz bei weiteren Versicherten geeignet, die Elektroden und Sensoren müssen aber aus hygienischen Gründen ausgetauscht werden. Elektrostimulationsgeräte mit perkutan implantierten Elektroden sind nicht Gegenstand dieser Produktart.
Indikation:
Zum (teilweisen und zeitlich begrenzten) Behinderungsausgleich bei zentralen Lähmungen mit resultierenden erheblichen Funktionsstörungen der oberen oder unteren Extremitäten, die funktionell einer Gebrauchsaufhebung (z. B. bei einer „Ohnhändigkeit") der betroffenen Extremität gleichkommen, wenn im stationären Rahmen der Nachweis erbracht ist, dass die verlorengegangene muskuläre Funktion der oberen oder unteren Extremität durch elektrische Stimulation zeitlich begrenzt wiederherzustellen möglich ist, im stationären/stationär rehabilitativen Rahmen eine positive Geräteanwendungserprobung erfolgte und eine engmaschige elektrotherapeutische Weiterbetreuung im ambulanten Bereich gewährleistet ist Es ist zu beachten, dass neben der Aufklärung über das Behandlungskonzept die medizinische Einweisung (z. B. bei der Elektrodenlage, Parametereinstellung) unter ärztlicher Anleitung zu erfolgen hat. Die Einweisung in die Handhabung und Bedienung des Gerätes muss durch eine vom Hersteller geschulte oder autorisierte Person erfolgen. Dies kann auch die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt bzw. die Therapeutin oder der Therapeut sein. Kontraindikationen und Anwendungseinschränkungen: - Elektrostimulations- bzw. Elektrotherapiegeräte dürfen bei Versicherten mit aktiven Implantaten (z. B. Schrittmacher, Defibrillator) und metallischen Implantaten im Elektrodenauflageareal nur nach Rückversicherung mit den Geräte- und Implantat-Herstellern eingesetzt werden. - Die Kontraindikationen des Geräteherstellers sind zu beachten. - Sensibilitätsgestörte Haut, z. B. bei Zustand nach Strahlentherapie, Verbrennungen im Elektrodenauflageareal - Hautdefekte (Verletzungen, Ulzerationen) und akute Entzündungen der Haut und der Unterhaut im Elektrodenauflageareal - Der Geräteeinsatz ist auch kontraindiziert, wenn die Versicherte oder der Versicherte und/oder die ggf. erforderliche Hilfsperson nicht in der Lage ist/sind Risiko, Tragweite, Anwendungs- und Durchführungsprinzipien zu erkennen. - Bei einer Schwangerschaft sollte eine Anwendung nur nach Rückversicherung mit den Geräteherstellern und der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt/der Gynäkologin oder dem Gynäkologen erfolgen.
Änderungsdatum:
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Historie
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1000
Art
Bezeichnung
Beschreibung
Indikation
Gültig bis
09.37.04.1
Mehrkanalige, sensorgesteuerte Stimulationsgeräte zum Behinderungsausgleich
03.12.2018
Results 1 - 1 of 1.
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