Hilfsmittelverzeichnis des
GKV-Spitzenverbandes
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Gehgestelle bestehen meist aus Leichtmetall und sind mit zwei Seitenteilen und einem vorderen Verbindungsteil ausgestattet. Die Seitenteile sind jeweils mit zwei Standfüßen versehen, die mit leicht flexiblen Laufgummis bestückt sind. Beide Seitenteile sind durch Verbindungsstücke auf der Vorderseite miteinander verbunden. Dadurch entsteht ein starres Gestell, das beim Laufen jeweils Schritt für Schritt nach vorne gesetzt wird. Die Versicherte oder der Versicherte bewegt sich dabei im Bereich zwischen den hinteren Standfüßen, wodurch eine hohe Standsicherheit gewährleistet wird. Zwei an den Seitenteilen angebrachte, höhenverstellbare Griffe dienen zum Anheben und damit zum Fortbewegen des Gehgestells. Manche Konstruktionen weisen einen Faltmechanismus zur Transporterleichterung auf.
Indikation:
Beeinträchtigung der Mobilität bei Schädigungen der Bewegung/der Koordination/des Gleichgewichts - bei noch ausreichend erhaltener Reststehfähigkeit, wenn die Nutzung anderer Gehhilfen nicht ausreichend ist – Zur Erhaltung/Förderung/Sicherung des Gehens und Stehens (Gehtraining ____________________________________________________ Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 10A
Änderungsdatum:
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Historie
15
50
100
200
500
1000
Art
Bezeichnung
Beschreibung
Indikation
Gültig bis
10.46.01.0
Gehgestelle
26.08.2018
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