Hilfsmittelverzeichnis des
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Greifzangen oder die sogenannte "Helfende Hand" bestehen aus einem Kunststoff- oder Leichtmetallhohlstab mit Handgriff und einer "Greifer"-Konstruktion. Der Handgriff (z. B. Pistolengriff) weist einen Öffnungs- bzw. Schließmechanismus auf, mit dem sich die am anderen Ende befindliche Zange bzw. Greifkonstruktion bewegen lässt. Die Kraftübertragung erfolgt über die unterschiedlichsten Systeme, meist durch einen Federmechanismus. Ausgelöst wird dieser durch manuellen Zug oder Druck auf einen entsprechenden Hebel. Die Längen der Greifzangen liegen zwischen 40 cm und maximal 80 cm, wobei verschiedene Modelle auch zusammenklappbar sind. Teilweise weisen sie eine Handgelenkentlastungsstütze in Form einer Unterarmverlängerung auf. Durch dieses Hilfsmittel wird die Reichweite des Armes der Versicherten oder des Versicherten vergrößert, sodass z. B. ein Rollstuhlfahrer oder eine Rollstuhlfahrerin kleinere, entferntere Gegenstände selbstständig erreichen und greifen kann.
Indikation:
Beeinträchtigung des Aufhebens, Haltens und Verschieben von Gegenständen bei Schädigungen der Funktion der oberen Extremität und/oder des Rumpfes (z. B. bei Gelenkerkrankungen, neurologischen Erkrankungen, Verletzungsfolgen, Fehlbildungen) - Zum selbstständigen Greifen von Gegenständen ____________________________________________________ Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 02A
Änderungsdatum:
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Historie
15
50
100
200
500
1000
Art
Bezeichnung
Beschreibung
Indikation
Gültig bis
02.40.04.1
Greifzangen/Helfende Hand
12.11.2018
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