Hilfsmittelverzeichnis des
GKV-Spitzenverbandes
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Die zweirädrigen Gehgestelle bestehen aus Stahl- oder Aluminiumrohr. Zwei Seitenteile sind durch vordere Querstangen miteinander verbunden. Die Gehgestelle haben im vorderen Bereich zwei Räder und im hinteren Bereich zwei Gummipuffer. Die Versicherte oder der Versicherte befindet sich beim Gehen im Bereich der hinteren Auflagepunkte. Die hinteren Gummipuffer schleifen gewöhnlich über den Boden und sollen bei Gangunsicherheiten eine schnelle Standsicherheit des Gehgestells gewährleisten. An den beiden Seitenteilen des Gehgestells sind Handgriffe angebracht, die in der Höhe verstellbar sind. Manche Konstruktionen weisen einen Faltmechanismus zur Transporterleichterung auf.
Indikation:
Beeinträchtigung der Mobilität bei Schädigungen der Bewegung/der Koordination/des Gleichgewichts - aber noch ausreichend erhaltener Restgeh- und Reststehfähigkeit, wenn die Nutzung anderer Gehhilfen nicht ausreichend ist – Zur Erhaltung/Förderung/Sicherung des Gehens und Stehens (Gehtraining), wenn die Nutzung anderer Gehhilfen nicht ausreichend ist ____________________________________________________ Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 10A
Änderungsdatum:
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Historie
15
50
100
200
500
1000
Art
Bezeichnung
Beschreibung
Indikation
Gültig bis
10.46.01.2
Gehgestelle mit zwei Rollen
26.08.2018
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