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GKV-Spitzenverbandes
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Bei dreirädrigen Gehhilfen handelt es sich um Produkte aus Rohrrahmen, die drei luftbereifte oder Vollgummiräder aufweisen. Diese Gehhilfen sind so gestaltet, dass sich die Versicherte oder der Versicherte beim Gehen im Bereich zwischen den hinteren Rädern bewegt. Diese Gehhilfen verfügen über Bremssysteme, die entweder über Bowdenzüge, betätigt durch Handgriffe, wirken, oder über Druckbremsen, die mit zunehmendem Aufstützdruck auf das Gestell wirksam werden. An einigen Produkten befinden sich Vorrichtungen bzw. Körbe zur Aufnahme von Lasten und Gegenständen, die zusammen mit diesen Gestellen transportiert werden können. Für den Transport sind diese Gehhilfen faltbar und zur Größenanpassung sind die Handgriffe höhenverstellbar.
Indikation:
Beeinträchtigung der Mobilität bei Schädigungen der Bewegung/des Gleichgewichts bei ausreichend erhaltener Gehfähigkeit/Koordination und beengten Wohnverhältnissen, wenn die Nutzung anderer Gehhilfen nicht ausreichend ist - Zur Erhaltung/Förderung/Sicherung des Gehens, zusätzlich Unterstützung bei Alltagsverrichtungen (Transportfunktion) ____________________________________________________ Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 10A
Änderungsdatum:
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Historie
15
50
100
200
500
1000
Art
Bezeichnung
Beschreibung
Indikation
Gültig bis
10.50.04.0
Dreirädrige Gehhilfen (Deltaräder)
26.08.2018
Results 1 - 1 of 1.
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