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Kopfschreibhilfen gibt es in unterschiedlichen Konstruktionsformen und Materialien, z. B. Kunststoff oder Leder. Sie dienen als Eingabe- oder Zeigegerät für Tastaturen oder Symbole auf Kommunikationshilfen, können aber auch, mit leichten Schreibgeräten und Pinseln versehen, zum Schreiben und Malen genutzt werden. Es gibt Kopfschreibhilfen aus einem Stirnreif, der an die Kopfgröße angepasst und auf der Stirn fixiert wird. Andere Modelle verfügen über einen weiteren Bügel, abgehend vom Stirnreif, der das Kinn umschließt. Die Modelle mit Kinnbügeln schränken das Blickfeld nicht ein. Alle Kopfschreibhilfen verfügen über einen abgewinkelten Stab, meist aus Aluminium, der als Eingabe- oder Zeigegerät verwendet wird. Der Stab sollte einstellbar sein und kann in der Neigung und Länge an die Kopfposition angepasst werden. Eine Kopfschreibhilfe kann von Versicherten mit einer vorhandenen Kopfkontrolle genutzt werden. Die Nutzung bedarf ausreichender Übung.
Indikation:
Erheblich bis voll ausgeprägte Beeinträchtigung des Arm-, Hand- und Fingergebrauchs aufgrund neurologischer oder muskulärer Schädigungen/Erkrankungen (z. B. bei Tetraplegie oder vergleichbaren Schädigungen wie Hemiplegie mit Funktionsstörungen auch der Gegenseite), - wenn die Kopfkoordination und -bewegung erhalten ist, - Zum selbstständigen Schreiben ____________________________________________________Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 02A
Änderungsdatum:
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Historie
15
50
100
200
500
1000
Art
Bezeichnung
Beschreibung
Indikation
Gültig bis
02.40.06.3
Kopfschreibhilfen
12.11.2018
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