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GKV-Spitzenverbandes
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Stabilisationsschuhe bei Peroneuslähmungen sind industriell konfektioniert hergestellte, erhöhte Stiefel. Eingearbeitete Verstärkungselemente bzw. hochgezogene Fersenkappen im rückwärtigen Schaftanteil sichern das obere Sprunggelenk und gleichen eine vorhandene Fußheberschwäche aus, indem sie eine Plantarflexion über einen Knöchelgelenkwinkel von 90° hinaus verhindern und somit ein „Schleifen“ oder „Hängenbleiben“ der Fußspitze verhindern. Die Stabilisationsschuhe bei Peroneuslähmung im Sinn dieser Produktart unterscheiden sich von Stabilisierungsschuhen bei Lähmungszuständen der Produktart 31.03.03.2 insbesondere durch die Art der Versteifungselemente. Stabilisationsschuhe bei Peroneuslähmung sind nicht kombinierbar mit orthopädischen Zurichtungen am Konfektionsschuh mit Ausnahme des Verkürzungsausgleichs im Absatz (31.03.04.1000) und des Verkürzungsausgleichs im Sohlenbereich (31.03.04.1001) bei Vorliegen der Indikation.
Indikation:
Beeinträchtigung der Mobilität (des Gehens) bei Peroneuslähmungen mit spastischer Komponente mit Tendenz zur Spitzfußstellung ohne die Notwendigkeit der individuellen Anpassung der Versteifungselemente an anatomische Strukturen zur Ermöglichung und Erhaltung einer angemessenen Gehfunktion ____________________________________________________ Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 31C
Änderungsdatum:
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Historie
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Art
Bezeichnung
Beschreibung
Indikation
Gültig bis
31.03.03.9
NN (geplante Produktart: Stabilisationsschuhe bei Peroneuslähmung)
09.09.2018
Results 1 - 1 of 1.
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