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Masken und Nasenkanülen stellen das Bindeglied zwischen Gerät und der Versicherten oder dem Versicherten dar. Sie werden aus Kunststoffen gefertigt und müssen an die Versicherte oder den Versicherten anpassbar sein, um Druckstellen und undichte Stellen zu vermeiden. Die Nasenkanüle wird mit Hilfe von Bändern so am Kopf befestigt, dass die Öffnungen in die Nase eingeführt werden können. Da die Kanülen nur eine begrenzte Lebensdauer haben, müssen sie regelmäßig ausgetauscht werden (ca. einmal jährlich). Im Einzelfall ist die Verwendungsdauer einer Kanüle abhängig von der Dauer der Atemunterstützung, von der Schweißsekretion der Haut und von der Pflege der Kanüle. Die Kanülen sollten nur mit Desinfektions- oder Lösungsmitteln behandelt werden, welche vom jeweiligen Hersteller freigegeben und in der Bedienungsanleitung aufgeführt sind, da ansonsten die Oberflächen angegriffen und auch Hautreizungen verursacht werden können. Nasenkanülen mit integriertem Abströmsystem sind nasal applizierbare Masken, die von ihrem Aufbau her sogenannten Sauerstoffbrillen ähneln. Sie bestehen aus weichen, auswechselbaren Nasenstücken mit Atemdurchlass, die mit einem Schlauch verbunden sind. Mittels einer Kopfhalterung werden die Schlauchenden am Hals entlang auf die Brust geführt und laufen in einem Y-Adapter zusammen, der mit dem Atemschlauch des Therapiegerätes verbunden wird. Durch die Auswahl verschiedener Nasenstücke ist die Anpassung des Produktes möglich, um eine gute Abdichtung im Bereich der Nasenlöcher zu erzielen. Nasenkanülen dieser Produktart verfügen über ein Abströmsystem in Form einer Auslassöffnung bzw. eines Auslassventils zur Kohlendioxid-Auswaschung. Die Produkte sind nicht für den Wiedereinsatz bei weiteren Versicherten geeignet.
Indikation:
Schädigung des Atmungssystems mit erforderlicher Geräteversorgung bei schlafbezogenen Atmungsstörungen a) Zur Sicherstellung einer Verbindung zwischen Gerät und Nase/Mund mit Ermöglichung der pneumatischen Schienung der oberen Luftwege b) Als nasaler/oraler Beatmungszugang der nichtinvasiven Beatmung ____________________________________________________ Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 14B
Änderungsdatum:
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Historie
15
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200
500
1000
Art
Bezeichnung
Beschreibung
Indikation
Gültig bis
14.24.16.4
Konfektionierte Nasenkanülen mit integriertem Abströmsystem
03.12.2018
Results 1 - 1 of 1.
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