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CPAP-Systeme bestehen aus einem elektrischen Grundgerät mit Kompressor/Gebläse, mit dem ein definierter, konstanter Druck erzeugt wird, und Zubehör in Form von z. B. Atemschläuchen und Masken, über die die Versicherte oder der Versicherte an das Grundgerät angeschlossen wird. Der einstellbare, positive Druck wirkt im Sinne einer pneumatischen Schienung der im Schlaf erschlafften Schlund- und Rachenmuskulatur, wodurch die Häufigkeit und Dauer von nächtlichen Apnoephasen reduziert wird. Dabei wird das Grundgerät so gesteuert/geregelt, dass durch die Atmung der Versicherten oder des Versicherten verursachte Rückwirkungen in Form von atemsynchronen Schwankungen des Beatmungsdrucks nicht unzulässig groß werden. Da die CPAP-Geräte die ganze Nacht über in Betrieb sind und in der Nähe des Bettes der Versicherten oder des Versicherten stehen, müssen sie entsprechend geräuscharm sein. Die Geräte verfügen über einen integrierten Warmluftbefeuchter zur Anfeuchtung der Atemluft. Die Geräte sind für einen Wiedereinsatz bei weiteren Versicherten geeignet.
Indikation:
Funktionelle und strukturelle Schädigung der oberen Atemwege während des Schlafes (mäßig bis erheblich ausgeprägtes obstruktives Schlaf-Apnoe-Syndrom mit partieller oder vollständiger Obstruktion/ggf. mit Einschlafneigung am Tag) - Wenn eine CPAP-Behandlung mit einem Gerät ohne Anfeuchtung wegen Austrocknung der Schleimhäute/Schleimhautirritationen nicht möglich ist - Zur Sicherung der Atmungsfunktion (pneumatische Schienung der oberen Atemwege) während des Schlafes Die Einleitung einer Behandlung mit einem CPAP-Gerät (ein Druckniveau) mit integrierter Anfeuchtung hat in einem Schlaflabor entsprechend der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses „Methoden vertragsärztliche Versorgung, Anlage I Nr. 3. Polygraphie und Polysomnographie im Rahmen der Differentialdiagnostik und Therapie der schlafbezogenen Atmungsstörungen“ im Rahmen einer Therapieeinstellung zu erfolgen. Die häusliche Behandlung erfolgt i. d. R. mit dem Gerät, mit dem die Therapie-Einstellung durchgeführt wurde. Die Versicherte oder der Versicherte bzw. die Hilfs-/Pflegeperson ist in die korrekte Anwendung des Gerätes einzuweisen. Die Versicherte oder der Versicherte unterliegt einer regelmäßigen ärztlichen Kontrolle mit Kontrolle der Therapieparameter. ____________________________________________________ Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 14A
Änderungsdatum:
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Historie
15
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200
500
1000
Art
Bezeichnung
Beschreibung
Indikation
Gültig bis
14.24.20.1
CPAP-Geräte (ein Druckniveau) mit integrierter Anfeuchtung
03.12.2018
Results 1 - 1 of 1.
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