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Individueller Haarersatz als Teilbereichsperücke aus Echthaar kommt bei vorübergehendem oder langfristigem, Teilhaarverlust zur Anwendung, wenn eine konfektionierte Teilbereichsperücke auf Grund der Kopfform, der zu bedeckenden Fläche oder der Unverträglichkeit von Kunsthaar nicht verwendbar ist. Die Teilbereichsperücke wird in Größe und Form mittels Schablone (Abdruck) individuell hergestellt, angepasst und kann individuell eingeschnitten und gekürzt werden. Für die Erstellung der Schablone (Abdruck) gibt es mehrere Möglichkeiten, z.B. den Folienabdruck oder den Gipsabdruck. Der Abdruck gibt die Form vor, die individuellen Maße werden darauf eingezeichnet, ggf. auch Strähnen oder Haardichte. In Verbindung mit der ausgewählten Montur wird die Teilbereichsperücke nach Maß in der Regel durch einen Hersteller gefertigt. Dieser beknüpft die Teilbereichsperücke mit den ausgewählten Echthaaren in der gewählten Farbe. Die Leermontur ohne Beknüpfung kann zusätzlich genutzt werden, um die Passgenauigkeit nochmals am Versicherten zu prüfen. Der Leistungserbringer nach § 127 SGB V erbringt individuelle Anpassungen (Einschneiden, Kürzen). Die individuell gefertigte Teilbereichsperücke wird entweder ohne Befestigung aufgesetzt oder am Kopf permanent mit Klebestreifen, Hairweavingmethoden, Hülsentechnik, Micropointverfahren oder durch vollflächige Verklebung befestigt. Haarersatzteile unterscheiden sich durch die Montur. Es gibt verschiedene Methoden, wie die Montur verarbeitet werden kann und wie die Haare auf dieser angebracht werden. Die Montur ist die Basis für den grundlegenden Look und entscheidend für das Tragegefühl.
Indikation:
Indiziert ist individuell gefertigter Haarersatz aus Echthaar als Teilbereichsperücke bei vorübergehendem oder langfristigem, massivem Haarverlust wegen einer Krankheit bzw. zur Sicherung der Teilhabe am Leben der Gesellschaft bei: - Chemotherapie - Strahlenbehandlung - vorübergehender oder dauerhafter Medikamentengabe - Operationen - Infekten oder anderen entzündlichen Erkrankungen - Stoffwechselerkrankungen - psychischen Erkrankungen mit/durch Haarverlust - sonstigen Erkrankungen mit Haarverlust - Unfallfolgen, wenn konfektionierter Haarersatz aus Kunsthaar auf Grund krankheitsbedingter Unverträglichkeit des Kunsthaars oder/und auf Grund von Deformitäten des Kopfes konfektionierter Haarersatz aus Echthaar als Teilbereichsperücke nicht einsetzbar sind. Die geschlechterspezifischen Besonderheiten und die Besonderheiten bei der Versorgung von Kindern und Jugendlichen sind zu beachten (siehe Definition).
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