Hilfsmittelverzeichnis des
GKV-Spitzenverbandes
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Schenkelstrümpfe der Kompressionsklasse IV sind Zweizugkompressionsstrümpfe, die bis zur Leiste reichen. Ihre Länge wird mit A-G bezeichnet. Die Kompressionsstärke beträgt 49 mmHg und größer/6,5 kPa und größer. Diese Kompressionsstrümpfe können mit geschlossener oder offener Fußspitze gefertigt sein. Der Fußspitzenbereich sollte dabei elastisch sein, damit es nicht zu Einschnürungen kommt. Die Ferse muss ebenfalls elastisch gearbeitet sein.
Indikation:
Schädigung der venösen/lymphatischen Gefäßfunktion/-struktur und der Haut/Unterhaut am Unterschenkel/Knie/distaler Oberschenkel (z. B. Lymphödem ab Stadium III, Elephantiasis) mit erheblich ausgeprägter bis voll ausgeprägter Schwellneigung, Ödem, Hautveränderung, zur Ödemreduktion, Beschwerde- und Schmerzlinderung. Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V:17A
Änderungsdatum:
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Historie
15
50
100
200
500
1000
Art
Bezeichnung
Beschreibung
Indikation
Gültig bis
17.06.03.3
Schenkelstrümpfe KKL IV, Serienfertigung
13.08.2018
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