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Oberarmstrümpfe der Kompressionsklasse II bestehen aus Zweizugkompressionsmaterial und bemessen sich vom Handgelenk bis zum Oberarm bzw. bis zum Schultergelenk. Die Längenbezeichnung ist C – F/G/H. Die Kompressionsstärke beträgt 23-32 mmHg/3,1-4,3 kPa. Diese Kompressionsarmstrümpfe werden nach den individuellen Maßen des Versicherten im Rundstrickverfahren hergestellt (Maßanfertigung). Der Formgebung sind im Rundstrickverfahren Grenzen gesetzt, da die Anzahl der Maschen nicht verändert werden kann. Die Änderung des Strumpfdurchmessers erfolgt durch Variieren der Maschengröße. Zur Sicherstellung einer adäquaten Nutzung und einer indikationsgerechten Therapie stehen Zusätze wie z. B. zusätzliche Schulterklappen oder angestrickte Handteile bei Bedarf zur Verfügung.
Indikation:
Schädigung der venösen/lymphatischen Gefäßfunktion/-struktur am Unter- und Oberarm (z. B. Varikose, nach Thrombophlebitis, akute Thrombose) mit mäßig ausgeprägter Schwellneigung, Ödem, zur Ödemreduktion, Beschwerde- und Schmerzlinderung. Rundgestrickte Kompressionsarmstrümpfe in Maßanfertigung sind erforderlich, wenn Produkte aus der Serienfertigung aufgrund der Armform anhand der Maßtabellen/Größentabellen keine Versorgung ermöglichen. Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V:17B
Änderungsdatum:
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Historie
15
50
100
200
500
1000
Art
Bezeichnung
Beschreibung
Indikation
Gültig bis
17.10.03.1
Armstrümpfe KKL II, nach Maß, rundgestrickt
13.08.2018
17.10.03.1
Armstrümpfe KKL II, nach Maß, rundgestrickt
20.09.2015
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