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Kunstaugen aus Kunststoff als Sonderversorgungen sind kompliziert herzustellende Prothesenarten, die eine aufwändige Anfertigungstechnik erfordern. Die Prothesen werden aus Vollmaterial dick- oder dünnwandig ggf. auch hohl (z. B. bei extrem großen Augenprothesen) gefertigt. Die Prothesen können mit Hebe- oder Stützeinrichtungen versehen sein oder Einrichtungen besitzen, um sie mit integrierten Implantaten zu verbinden. Dabei ist es erforderlich, dass Einrichtungen an der Rückwand des Kunstauges geschaffen werden, in die die jeweilige Integrationstechnik eingefügt werden kann. Um die Integration zum Kunstauge herzustellen, finden schleimhautperforierende Stiftverbindungen oder Hydraxilapatie-Plomben Anwendung. Letztere werden mit einem Kanal versehen, in den ein PEG (Stift) lose eingeführt oder fest eingelassen ist. Kunstaugen als Sonderversorgungen stellen Prothesenformen dar, die zur Defektversorgung (z. B. Defekte an Lid oder erhaltenem Augapfel) dienen. Hierzu gehören insbesondere Augenprothesen, deren stabiler Sitz nur durch einen Abdruck ermittelt werden kann, sowie Augenprothesen bei extremer Abweichung von der üblichen Orbitagröße. Bei diesen Prothesenarten können auch andere Fixationen möglich sein, wie z. B. Magnetverbindungen.
Indikation:
Kunstaugen aus Kunststoff als Sonderversorgung kommen bei Anwendungsproblemen zum Einsatz, insbesondere wenn die Gefahr besteht, dass das Kunstauge in Sonderanfertigung aus Glas zerbrochen wird (z. B. bei greifbehinderten Personen oder bei Kindern), oder bei Veränderungen der Orbita, die einen stabilen Sitz eines Kunstauges aus Glas verhindern. Vollständig oder teilweise fehlender Bulbus (z. B. Mikrophthalmie), Zustand nach Enukleation/Eviszeration, Implantat, geschrumpfter Bulbus oder entstelltes Auge Große Defekte bei schweren Gesichts- und Augenhöhlenverletzungen, Verbrennungen und Verätzungen Nach plastisch-rekonstruktiven Maßnahmen an der Augenhöhle und bei plastisch-chirurgisch nachgestalteten Augenhöhlen Bei allen Augenhöhlen, die mit Integrationsplomben versehen sind Die Versorgung mit Kunstaugen als Sonderversorgung bedarf der fachärztlichen Verordnung mit gesonderter Begründung.
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