Hilfsmittelverzeichnis des
GKV-Spitzenverbandes
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Beschreibung:
Rollstühle mit Doppelgreifreifen bestehen aus einem faltbaren Rohrrahmen, zwei großen Rädern hinten, zwei kleinen Schwenkrädern vorn, abnehmbaren und austauschbaren Fußstützen sowie einer gepolsterten Sitz- und Rückenbespannung. Mittels Doppelgreifreifen auf der linken oder rechten Seite des Rollstuhles kann die Versicherte oder der Versicherte mit einem Arm den Rollstuhl antreiben und lenken. Durch zahlreiche Sonderausstattungen sind diese Rollstühle an nahezu alle Behinderungsarten anpassbar. Die Bedienung von Rollstühlen mit Doppelgreifreifen erfordert ein hohes Maß an Geschicklichkeit und Kraftaufwand. In jedem Fall sollte vor einer Verordnung geprüft werden, ob die Ausstattung mit einem Rollstuhl mit Doppelgreifreifenantrieb sinnvoll ist oder ob Rollstühle mit Einhandhebelantrieb besser bedient werden können. Diese Produkte sind für einen leihweisen Einsatz geeignet. Die Ausstattung eines Rollstuhles mit Doppelgreifreifen und winkelverstellbarer Rückenlehne ist in der Regel nicht sinnvoll, da durch die Winkelverstellung das Rollstuhlgewicht erhöht und die biomechanischen Verhältnisse verschlechtert werden. Ein Antreiben des Rollstuhles bei geneigter Rückenlehne ist aufgrund der ungünstigen ergonomischen Verhältnisse nur bedingt möglich.
Indikation:
Erhebliche bis voll ausgeprägte Beeinträchtigung der Mobilität/des Gehens bei strukturellen und/oder funktionellen Schädigungen der unteren Extremitäten (u. a. Amputation, Verletzungsfolgen, muskuloskeletale/neuromuskuloskeletal bedingte Bewegungsstörungen) und - Ausreichend erhaltene Kraft- und Greiffunktion eines Armes und der Hand - Zur Sicherung der weitgehend selbstständigen Mobilität im Innenbereich Bei Nutzung im Außenbereich bestehen größere Leistungsanforderungen bezüglich Kraft und Koordination an die funktionsfähige obere Extremität. ____________________________________________________ Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 18A
Änderungsdatum:
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Historie
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Art
Bezeichnung
Beschreibung
Indikation
Gültig bis
18.46.04.0
Rollstühle mit Doppelgreifreifen
12.11.2018
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