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GKV-Spitzenverbandes
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Schieberollstühle bestehen aus einem faltbaren Rohrrahmen mit Schiebegriffen, zwei größeren Rädern hinten, zwei kleinen Schwenkrädern vorn, abnehmbaren und austauschbaren Armlehnen und Fußstützen sowie einer gepolsterten Sitz- und Rückenbespannung. Aufgrund der geringen Baulänge sind Schieberollstühle raumsparend zu bewegen und platzsparend unterzubringen. Die Bremsen sind als Betriebs- und Feststellbremse ausgelegt und können von der Begleitperson während des Schiebens betätigt werden. Diese Produkte sind für einen leihweisen Einsatz geeignet.
Indikation:
Erhebliche bis voll ausgeprägte Beeinträchtigung der Mobilität/des Gehens bei strukturellen und/oder funktionellen Schädigungen der unteren Extremitäten (u. a. Amputation, Verletzungsfolgen, muskuloskeletale/neuromuskuloskeletal bedingte Bewegungsstörungen) und - Unfähigkeit einen Rollstuhl selbstständig anzutreiben (z. B. bei eingeschränkter Kraft- und Greiffunktion oder fehlender Koordinationsfähigkeit der Arme/der Hände) - Zur Sicherung der Mobilität im Innenbereich durch eine Hilfs-/Pflegeperson Schieberollstühle sind für die Nutzung im Außenbereich nur eingeschränkt geeignet. Aufgrund der im Vergleich zu Greifreifenrollstühlen kleineren Hinterräder können Hindernisse wie Bordsteine nur erschwert überwunden werden. ____________________________________________________ Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 18A
Änderungsdatum:
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Historie
15
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200
500
1000
Art
Bezeichnung
Beschreibung
Indikation
Gültig bis
18.50.01.0
Standard-Schieberollstühle
12.11.2018
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