Hilfsmittelverzeichnis des
GKV-Spitzenverbandes
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Beschreibung:
Schieberollstühle, verstärkte Ausführung, bestehen aus einem faltbaren Rohrrahmen mit Schiebegriffen, zwei größeren Rädern hinten, zwei kleinen Schwenkrädern vorn, abnehmbaren und austauschbaren Armlehnen und Fußstützen sowie einer gepolsterten Sitz- und Rückenbespannung. Aufgrund der geringen Baulänge sind Schieberollstühle raumsparend zu bewegen und platzsparend unterzubringen. Die Bremsen sind als Betriebs- und Feststellbremse ausgelegt und können von der Begleitperson während des Schiebens betätigt werden. Schieberollstühle dieser Produktart weisen aufgrund ihrer Konstruktion eine sichere Belastbarkeit von mehr als 130 kg – 160 kg auf. Diese Produkte sind für einen leihweisen Einsatz geeignet.
Indikation:
Erhebliche bis voll ausgeprägte Beeinträchtigung der Mobilität/des Gehens bei strukturellen und/oder funktionellen Schädigungen der unteren Extremitäten (u. a. Amputation, Verletzungsfolgen, muskuloskeletale/neuromuskuloskeletal bedingte Bewegungsstörungen) und - Unfähigkeit, einen Rollstuhl anzutreiben (z. B. bei eingeschränkter Kraft- und Greiffunktion oder fehlender Koordinationsfähigkeit der Arme/der Hände) - Zur Sicherung der Mobilität im Innenbereich durch eine Hilfs-/Pflegeperson - Bei einem Körpergewicht von mehr als 130 kg Je nach Beanspruchung des Rollstuhles kann bereits bei einem geringeren Körpergewicht oder aufgrund besonderer Körpermaße die Versorgung mit einem verstärkten Hilfsmittel angezeigt sein. Schieberollstühle sind für die Nutzung im Außenbereich nur eingeschränkt geeignet. Aufgrund der im Vergleich zu Greifreifenrollstühlen kleineren Hinterräder können Hindernisse wie Bordsteine nur erschwert überwunden werden. ____________________________________________________ Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 18A
Änderungsdatum:
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Historie
15
50
100
200
500
1000
Art
Bezeichnung
Beschreibung
Indikation
Gültig bis
18.50.01.2
Schieberollstühle mit Rückenlehnenverstellung über 30 Grad
12.11.2018
Results 1 - 1 of 1.
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