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Adaptivfaltrollstühle verfügen über einen faltbaren Rahmen und sind in der Regel über eine Kreuzstrebe in der Längsachse faltbar. Adaptivfaltrollstühle zeichnen sich dadurch aus, dass sie optimal an die Bedürfnisse der Versicherten oder des Versicherten angepasst werden können. Hierfür stehen enggestufte Sitzabmessungen (Sitztiefe, Sitzbreite, Rückenhöhe) zur Verfügung. Die Sitzneigung und die Sitzhöhe können ebenso angepasst werden wie der Schwerpunkt des Rollstuhles. Die Einstellung eines negativen Sturzes der Antriebsräder erhöht die Wendigkeit des Rollstuhles und schützt die Hände vor einem evtl. Einklemmen beim Durchfahren von Engstellen. Adaptivfaltrollstühle werden aus Werkstoffen gefertigt, die über ein geringes Eigengewicht verfügen, wie z.B. Aluminium, Titan oder Kohlefaserverbundwerkstoffen. Unterschiedlich gestaltete oder verstellbare Rückenlehnen unterstützen die Anpassung an den jeweiligen Verwendungszweck. Durch vielfältige Ausstattungsvarianten ist eine Anpassung an nahezu alle Aktivitäten möglich. Gewöhnlich stehen mehrere Rückenteile, Seitenteile, Fußstützen, Lenk- und Antriebsräder zur Auswahl, die jeweils auf die entsprechenden Bedarfe abgestimmt werden können und durch ihre Kombinationsvielfalt eine hohe Anpassung des Rollstuhles ermöglichen. Für eine bestmögliche Ausnutzung der Möglichkeiten eines Adaptivfaltrollstuhles ist eine optimale Auswahl des Rollstuhles nach den individuellen Erfordernissen, die exakte Anpassung nach den individuellen Maßen der Versicherten oder des Versicherten und eine der Zweckbestimmung entsprechenden Einstellung der jeweiligen Rollstuhlparameter erforderlich. Diese Produkte sind für einen leihweisen Einsatz geeignet.
Indikation:
Erhebliche bis voll ausgeprägte Beeinträchtigung der Mobilität/des Gehens bei strukturellen und/oder funktionellen Schädigungen der unteren Extremitäten (u. a. Amputation, Verletzungsfolgen, muskuloskeletale/neuromuskuloskeletal bedingte Bewegungsstörungen) - Bei ausreichend erhaltener Kraft- und Greiffunktion der Arme/der Hände - Zur Sicherung der Mobilität im Innen– und Außenbereich Die Versorgung mit einem Adaptivfaltrollstuhl ist erforderlich, wenn die Anpass- und Verstellmöglichkeiten von Leichtgewicht-Standardgreifreifenrollstühlen nicht ausreichen. ____________________________________________________ Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 18A
Änderungsdatum:
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Historie
15
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500
1000
Art
Bezeichnung
Beschreibung
Indikation
Gültig bis
18.50.03.0
Adaptivrollstühle
12.11.2018
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