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Treppenraupen bestehen aus einem Rahmen, einer Aufnahmehalterung für handbetriebene Rollstühle, einem Elektromotor und zwei gleichlaufenden Antriebsketten. Mit Hilfe von Treppenraupen ist es Versicherten möglich, selbstständig oder in Verbindung mit einer Hilfsperson Treppen zu überwinden. Dabei sind die Steighöhe der Treppe sowie die Größe der einzelnen Treppenstufen begrenzt und müssen beachtet werden. Auf der Treppenraupe sind mittels einer speziellen Halterung handbetriebene Rollstühle fixierbar. Diese werden, bevor die Treppe befahren wird, etwa um 40 Grad nach hinten gekippt, wodurch dann bei der eigentlichen Treppenfahrt eine nahezu waagerechte Sitzposition erreicht wird. Die Treppenraupe kann dann in einer geraden Linie die Treppe überwinden. Treppenabsätze müssen ausreichend groß sein, um ein Drehen der Raupe zu ermöglichen. Adaptivrollstühle können auf-grund ihrer kurzen Baulänge nur bedingt in Verbindung mit Treppenraupen eingesetzt werden. Diese Produkte sind für einen leihweisen Einsatz geeignet.
Indikation:
Erhebliche bis voll ausgeprägte Beeinträchtigung der Mobilität/des Gehens bei strukturellen und/oder funktionellen Schädigungen der unteren Extremitäten (u. a. Amputation, Verletzungsfolgen, muskuloskeletale/neuromuskuloskeletal bedingte Bewegungsstörungen) - Versorgung mit einem Greifreifen- oder Adaptivrollstuhl - Zur Sicherung der Mobilität im Innen- und Außenbereich mit Überwindung von Treppen, gegebenenfalls mit Bedienung durch Hilfs-/Pflegepersonen Die Versorgung mit einer Treppenraupe ist erforderlich, wenn Versicherte regelmäßig Treppen in der häuslichen Umgebung oder im sonstigen privaten Umfeld zu überwinden haben und die Treppe geeignet ist, um mit einer Treppenraupe befahren zu werden und ein kompatibler Rollstuhl zur Verfügung steht. Die Versicherte oder der Versicherte beziehungsweise die Hilfs-/Pflegeperson, die die Treppensteighilfe bedient, muss in die Technik eingewiesen sein und zeigen, dass er/sie fähig ist, die Treppensteighilfe ordnungsgemäß zu bedienen. ____________________________________________________ Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 18A
Änderungsdatum:
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Historie
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1000
Art
Bezeichnung
Beschreibung
Indikation
Gültig bis
18.65.01.2
Treppenraupen
12.11.2018
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