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Radnabenantriebe sind Zusatzaggregate, die an handbetriebenen Rollstühlen befestigt werden. Mittels batteriegetriebener Motoren, die in die Radnaben der Antriebsräder des Rollstuhles integriert sind, wird der Rollstuhl angetrieben. Die Steuerung erfolgt durch einen Joystick. Im Gegensatz zu Rollstuhl-Aufsteckantrieben mit Reibrollen ist eine sicherere Kraftübertragung gewährleistet. Der Antrieb kann ausgekuppelt werden und ein Fortbewegen mittels Greifreifen ist dann möglich. Die Steuerung und die Batterien können vom Rollstuhl entfernt werden. Die Antriebsräder sind in der Regel mit Steckachsen versehen und können gegen Standardräder mit Greifreifen ausgetauscht werden. Alternativ erfolgt der Antrieb des umgerüsteten Rollstuhles bei einigen Modellen über eine kompakte Antriebseinheit, die anstelle der Greifreifenräder angebracht wird. Radnabenantriebe mit hinten angeordneten, relativ großen Antriebsrädern weisen insbesondere bei der Überwindung von Hindernissen eine erhöhte Kippneigung auf. Eine Anwendung im Außenbereich ist daher nur mit Einschränkungen möglich.
Indikation:
Erhebliche bis voll ausgeprägte Beeinträchtigung der Mobilität/des Gehens/bei strukturellen und/oder funktionellen Schädigungen der unteren Extremitäten (u. a. Amputation, Verletzungsfolgen, muskuloskeletale/neuromuskuloskeletal bedingte Bewegungsstörungen) - Deutlich eingeschränkte Kraft- und Greiffunktion der Arme/der Hände - Ausreichende Orientierungs- und Koordinationsfunktion - Zur Sicherung der Mobilität im Innen- und Außenbereich (Erreichen des Nahbereich und Erledigung von Alltagsgeschäfte) Bei Nutzung im Außenbereich/Straßenverkehr muss sichergestellt sein, dass die sachgerechte Bedienung eines elektromotorischen Antriebes möglich ist und keine Bedenken bzgl. der Fahreignung vorliegen (ausreichende Funktionen von u. a. Sehsinn, Hörsinn, Bewusstsein, Orientierung, Aufmerksamkeit, Koordination von Arm- und Handbewegung). Vor der Versorgung ist zu prüfen, welche Art des elektrischen Antriebes von Rollstühlen die adäquate Versorgung bezogen auf die täglichen Aktivitäten und im Hinblick auf die Prognose der Erkrankung darstellt. Radnabenantriebe lassen sich auch mit Bedieneinheiten zur Benutzung durch eine Hilfs-/Pflegeperson ausrüsten. Eine solche Versorgung kommt dann infrage, wenn die Versicherte oder der Versicherte selbst nicht mehr in der Lage ist, sich selbstständig fortzubewegen, und die Eigenkräfte der Hilfs-/Pflegeperson zu gering sind, um einen Rollstuhl zu schieben. ____________________________________________________ Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 18A
Änderungsdatum:
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Historie
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Art
Bezeichnung
Beschreibung
Indikation
Gültig bis
18.99.05.1
Rollstuhl-Radnabenantriebe
12.11.2018
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