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Fixiersysteme für Personen dienen dazu, einen Patienten zu fixieren, ohne dass es ihm möglich ist, die Verschlüsse selbst zu öffnen. Mit Fixiersystemen für Personen ist es möglich, den Körper oder einzelne Gliedmaßen in einer Stellung zu fixieren bzw. die Bewegungsfreiheit so einzuengen, wie es das spezielle Krankheitsbild erfordert. Hierfür können unterschiedliche Fixierelemente, wie Leibbandagen, Fuß- oder Handfesseln - auch in Kombination miteinander - eingesetzt werden. Fixiersysteme für Personen besitzen ein hohes Gefährdungspotential; eine sachgerechte Anwendung muss sichergestellt sein
Indikation:
Krankheitsbilder oder Behinderungsfolgen, die eine Fixie-rung in definierter Position im Bett oder auf einer Sitzgelegenheit erfordern, um schädigende Bewegungsabläufe einzuschränken: - bei hochgradigen Unruhezuständen, mit Selbst- und/oder Fremdgefährdungsneigung - zur Verhinderung des aus dem Bett rollens vor allem in der Schlafphase. Fixiersysteme für Personen sind nur unter Beachtung der einschlägigen, gesetzlichen Bestimmungen. d.h. grundsätzlich zeitlich eng begrenzt ausnahmsweise, nach ärztlicher Verordnung und richterlicher Anordnung oder mit schriftlichem Einverständnis des zu Fixierenden einzusetzen. Der Einsatz erfordert eine ständige Aufsicht durch geschulte Personen. Die ärztliche Verordnung für Fixierbandagen muss detaillierte Angaben enthalten: - Körperteile, Gelenke und Extremitäten, die fixiert werden sollen, einzeln benannt - Dauer und Zeitpunkt der Fixierung Eine sehr enge Überwachung der Maßnahme durch den verordnenden, behandelnden Arzt ist zwingend erforderlich. Eine Fixierung einer Person kann eine freiheitsentziehende Maßnahme darstellen, die einer betreuungsgerichtlichen Genehmigung bedarf. Versorgungsbereich gemäß § 126 SGB V: 19 A
Änderungsdatum:
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Historie
15
50
100
200
500
1000
Art
Bezeichnung
Beschreibung
Indikation
Gültig bis
19.40.02.5
Fixiersysteme für Personen
17.01.2017
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