Hilfsmittelverzeichnis des
GKV-Spitzenverbandes
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Beschreibung:
Freistehende Lifter mit Bodenständern sind stationäre Lifter, bei denen die freitragende Laufschiene auf seitlichen oder endständigen Stelzen bzw. Bodenstützen angebracht ist. Die waagerechte Laufschiene ist hierbei oberhalb der Versicherten oder des Versicherten bzw. in Deckennähe angeordnet. Ein Elektromotor in der Lifterkassette kann mittels Gurtwinde die Versicherte oder den Versicherten anheben und herablassen. Darüber hinaus verfügt die Lifterkassette über einen elektromotorischen Fahrantrieb entlang der Laufschiene. Am Gurtende werden Patientenaufnahmesysteme wie Hebebügel, Tragetücher oder Gurte eingehängt. Die Bedienung der Lifterkassette erfolgt in der Regel mittels kabelgebundener Handbedienung oder über Funkanbindung. Stationäre Lifter dieser Produktart ermöglichen einen eigenständigen Positionswechsel. Die Versicherte oder der Versicherte erreicht selbstständig eine erweiterte Mobilität innerhalb des Wohnbereiches. Für den Einsatz eines solchen Lifters müssen die Räumlichkeiten entsprechend geeignet sein. Die Raumdecken müssen ausreichend hoch und bei raumübergreifenden Systemen die Türbereiche durch das Laufschienensystem passierbar sein. Weitere Voraussetzungen für ein solches Hilfsmittel sind z. B., dass der Versicherten oder dem Versicherten mehrfaches Umsetzen nicht zugemutet oder die Wohnung nicht mit einem Zimmerrollstuhl befahren werden kann.
Indikation:
Erheblich bis voll ausgeprägte Beeinträchtigung des Wechsels der Körperposition und des Gehens und Stehens, meist bei neuromuskulären Schädigungen, Amputation einer/der unteren Extremität(en) oder bei neurologischen Erkrankungen - Wenn andere Positionswechselhilfen wegen unzureichender Rumpfkontrolle und Schädigungen der oberen Extremität (u. a. Tetraplegie, Paraplegie) nicht genutzt werden können - Zur Ermöglichung eines Transfers und kurzstreckigen Transports innerhalb der Wohnung durch eine Hilfs-/Pflegeperson ____________________________________________________ Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 22B
Änderungsdatum:
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Bezeichnung
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