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Definition :
Stehhilfen werden eingeteilt in Stehständer und Schrägliegebretter. STEHSTÄNDER Hierbei handelt es sich um Geräte zur Stabilisierung der Fuß-, Knie- und eventuell der Hüftgelenke zur Durchführung von Steh- und Bewegungsübungen des Rumpfes und der oberen Extremitäten. Nach Konstruktionsmerkmalen werden unterschieden: - Stehständer, feststehend - Stehständer, fahrbar - Stehständer zur Wandmontage - Stehständer zur selbständigen Fortbewegung SCHRÄGLIEGEBRETTER Diese Geräte dienen ebenfalls der Stabilisierung von Rumpf und Beinen. Schrägliegebretter erleichtern u. a. die Kopfkontrolle und Armfunktion und helfen durch die aufgerichtete Körperposition, dass das Blickfeld und die Raumwahrnehmung erweitert werden. Sie sind winkelverstellbar von der Horizontalen bis fast zur Senkrechten und lassen sich auch zu therapeutischen Zwecken und bei der Nahrungsaufnahme (Nahrung geben) verwenden. Nach Konstruktionsmerkmalen werden unterschieden: - Schrägliegebretter, feststehend - Schrägliegebretter, fahrbar - Schrägliegebretter zur selbständigen Fortbewegung STEHSTÄNDERN UND SCHRÄGLIEGEBRETTERN ZUR SELBSTÄNDIGEN FORTBEWEGUNG Bei Stehständern und Schrägliegebrettern zur selbständigen Fortbewegung besteht die Möglichkeit der selbständigen Fortbewegung entweder durch seitlich angebrachte Greifreifen oder mittels höher positionierter Handräder beziehungsweise Greifreifen, die durch Übersetzung und Kraftübertragung auf die Antriebsräder wirken. Bei den derzeit existierenden technischen Möglichkeiten sind bei einer Reihe von Produkten fließende Übergänge von Sitzhilfe zu Stehhilfe beziehungsweise von Stehhilfe zu Gehhilfe zu finden oder sie vereinen als "Baukastensystem" die Möglichkeit der Um-/Aus-/Aufrüstungen zu Sitz-/Steh-/Gehhilfen. In Einzelfällen können Sonderanfertigungen entsprechend dem Krankheitsbild notwendig sein. Sie erfüllen keine Funktionen, die über die oben beschriebenen Funktionen hinausgehen. Diese Sonderanfertigungen können jedoch wegen einer speziellen körperlichen Situation beziehungsweise Konstitution erforderlich sein.
Indikation:
Stehhilfen ermöglichen bei angeborenen oder erworbenen funktionellen/strukturellen Schädigungen mit Beeinträchtigungen beziehungsweise Verlust des selbständigen Stehvermögens den Verbleib in einer aufrechten (oder annähernd aufrechten) Körperhaltung, auch über ein eventuell mögliches kurzzeitiges Aufrichten in den Stand hinaus. Die Benutzung von Stehhilfen dient der Vorbereitung eines Gehtrainings, da die Einnahme der Stehposition beziehungsweise das entsprechende Training (Stehübung) bei begründeter Aussicht auf Wiedererlangung einer Gehfähigkeit therapeutisch fördernd wirkt. Stehhilfen verfolgen auch den Zweck, bei erheblich ausgeprägter Beeinträchtigung des Stehens die positiven Auswirkungen einer aufrechten Körperposition, insbesondere hinsichtlich der Kreislaufregulation, des Knochenstoffwechsels, der Darmperistaltik, der Harnableitung sowie einer Dekubitus-, Thrombose- und Kontrakturprophylaxe, zu bewirken beziehungsweise die Kopfkontrolle und Armfunktion und die Raumwahrnehmung zu verbessern. Abhängig von der Ausprägung der jeweiligen funktionellen/strukturellen Schädigungen kann die Versorgung mit Stehhilfen erforderlich werden bei Krankheiten mit: - kompletten/inkompletten Halbseitenlähmungen (Hemiplegie/Hemiparese) und gegebenenfalls mit Einbeziehung der Rumpfmuskulatur infolge einer Erkrankung des Gehirns (z. B. Schlaganfall, Hirntumor) - kompletten/inkompletten Lähmungen der Arme und Beine (Tetraplegie/-parese) und gegebenenfalls mit Einbeziehung der Rumpfmuskulatur infolge einer Erkrankung des Gehirns (z. B. Multiple Sklerose, Hirnverletzung), des Rückenmarks (z. B. Poliomyelitis, Querschnittsyndrom bei Trauma oder Tumor) oder des peripheren Nervensystems/Muskelerkrankungen (z. B. Guillain-Barré-Syndrom, Muskeldystrophien) - kompletten/inkompletten Lähmungen der Beine (Paraplegie/-parese) und gegebenenfalls mit Einbeziehung der Rumpfmuskulatur infolge einer Erkrankung des Rückenmarks (z. B. Querschnittsyndrom bei traumatischer/entzündlicher/tumoröser Brust-und Lendenmarkläsion) oder des peripheren Nervensystems/Muskelerkrankungen (z. B. Polyneuropathie, Muskeldystrophien) Die konkreten Indikationen zur Versorgung mit den einzelnen Stehhilfen im Sinne dieser Produktgruppe sind den Produktarten zu entnehmen.
Querverweise:
siehe auch: PG 10 "Gehhilfen" PG 26 "Sitzhilfen" PG 18 "Krankenfahrzeuge"- Rollstühle mit Stehvorrichtung PG 19 "Krankenpflegeartikel"-Stehbetten PG 22 "Mobilitätshilfen"- Lifter mit Stehvorrichtung PG 23 "Orthesen"- Beinschienen
Änderungsdatum:
Arten anzeigen
Historie
15
50
100
200
500
1000
Gruppe
Bezeichnung
Definition
Indikation
Querverweise
Gültig bis
28
Stehhilfen
14.08.2018
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