Hilfsmittelverzeichnis des
GKV-Spitzenverbandes
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Im Rahmen des § 40 SGB XI haben Pflegebedürftige u.a. Anspruch auf Pflegehilfsmittel zur Linderung von Be-schwerden. Pflegebedürftige haben oftmals körperliche Beschwerden, die sich beispielsweise in Form von unan-genehmen Mißempfindungen (z.B. bei Dauerbettlägerigkeit) oder Befindlichkeitsstörungen äußern können. Zur Linderung dieser Beschwerden ist es möglich, dem Pflegebedürftigen Pflegehilfsmittel zur Verfügung zu stellen. Lagerungsrollen dienen der Unterstützung von Entlastungs-lagerungen und Lageveränderungen sowie der Stabilisierung von Lagepositionen insbesondere von bettlägerigen Pflege-bedürftigen. Dadurch wird auch der Pflegende entlastet. Versicherte, die am Tage der Abnahme des Pflegehilfsmittels das 18. Lebensjahr vollendet haben, haben ggf. eine Zuzahl-ung zu leisten (vgl. Vorspann zum Pflegehilfsmittelverzeich-nis).
Indikation:
nicht besetzt
Querverweise:
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Historie
15
50
100
200
500
1000
Gruppe
Bezeichnung
Definition
Indikation
Querverweise
Gültig bis
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